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Hubertus Heil
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Frage von Jörg S. •

Frage an Hubertus Heil von Jörg S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sehr geehrter Herr Heil,

warum werden 250000 abgelehnte Asylanten die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben nicht in ihre Heimatländer abgeschoben und fallen dem Steuerzahler zu Last.https://www.focus.de/politik/sicherheitsreport/neueste-zahlen-aus-dem-bamf-erstmals-mehr-als-250-000-ausreisepflichtige-zahl-der-abschiebe-kandidaten-auf-rekordhoch_id_11754700.html

MfG
Jörg Schwarz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der von Ihnen angesprochene Focus-Artikel berichtet von 250.000 Asylsuchenden in Deutschland, die zur Ausreise verpflichtet sind. Dies bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden können. Aus verschiedenen Gründen besitzt ein Großteil von ihnen eine Duldung, was ihre Abschiebung vorerst aussetzt. Die Geduldeten sind teilweise aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig, sie gehen einer Ausbildung in Deutschland nach oder werden in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht. Der Umstand, dass jemand ausreisepflichtig ist, sagt daher wenig darüber aus, ob sich diese Person aus legitimen Gründen geduldet in Deutschland aufhält oder nicht.

Für uns als SPD ist klar: Diejenigen, die Schutz brauchen, bekommen ihn. Ihnen eröffnen wir frühzeitig und umfassend Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Das ebnet ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden. Auf diese Weise bekennen wir uns als SPD-Fraktion zu denen, die bereits gut integriert sind und legen ein Fundament für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Denn Deutschland benötigt zusätzliche Fachkräfte, um wirtschaftlich stark zu bleiben - davon profitieren alle.

In vereinzelten Fällen wird die Ausreise allerdings auch deshalb ausgesetzt, weil Pässe fehlen oder die Identität der Betroffenen unklar ist. Um diese Abschiebungshindernisse zu beseitigen, hat die Koalition im vergangenen Jahr das Geordnete-Rückkehr-Gesetz verabschiedet. Denn für uns gilt: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik.

Die SPD und ich sind überzeugt davon, auf diese Weise die richtige Balance zu finden aus einem humanitären Asylrecht, modernem Einwanderungsrecht und gelingender Integration.

Ich hoffe, hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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