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Hubertus Heil
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Frage von Katharina S. •

Frage an Hubertus Heil von Katharina S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Heil,

die seit dem 01.07.2020 in Kraft getretene Mehrwertsteuersenkung finde ich grundsätzlich sehr positiv und dennoch ausgesprochen ungerecht.
Durch den viel zu kurzen Zeitraum der Befristung bis Ende 2020, ist es für den Verbraucher leider kaum möglich im größeren Rahmen davon zu profitieren.
Da bekanntlich der Liefer- bzw. der Zeitpunkt der Leistungserbringung für den Steuersatz relevant ist, wird am Ende doch wieder mit 19% abgerechnet. Dies betrifft besonders größere Bauvorhaben oder Anschaffungen, die einen langen Lieferzeitraum haben.
Anhand zwei meiner Vorhaben möchte ich Ihnen die Problematik noch genauer darlegen.
Ich würde gern dieses Jahr mit dem Bau eines Wintergartens beginnen. Hierfür ist ein Bauantrag erforderlich, laut Aussage des zuständigen Bauamts beträgt die Bearbeitungszeit voraussichtlich 4-6 Monate. Bis zum Abschluss der Arbeiten (Rechnungsstellung bzw. Abschluss der Leistung) ist das Jahr 2020 vorüber und ich muss mit 19% MwSt rechnen. Weiterhin würde ich mir gern einen Neuwagen zulegen, allerdings beträgt laut Aussage des Verkäufers die Lieferzeit auch hier unverbindlich 3-4 Monate. Wieder kann eine vollständige Leistungserbringung bis zum 31.12.2020 nicht garantiert werden.
Als Konsequenz werde ich abwarten und beide Projekte erstmal nicht umsetzen.
Aus meiner Sicht gibt es nur Mitnahmeeffekte von Verbrauchern, welche zufällig vor der Mehrwertsteuersenkung Leistungen beauftragt haben und nun zufälliger Weise von der Senkung profitieren.
Wäre die Mehrwertsteuersenkung gleich für mindestens 2 Jahre erfolgt, würden sicher mehr Verbraucher über größere Investitionen nachdenken. Dies hätte einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft.
Auch der Umstellungsaufwand der Unternehmer bzw. der gesamten Wirtschaft für so einen kurzen Zeitraum steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.
Wird sich die SPD für eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung einsetzten?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Silbernagel,

vielen Dank für Ihre Frage zu der Verlängerung der aktuell befristeten Mehrwertsteuersenkung als Teil des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Folgen durch die Corona-Pandemie.

Im Sommer haben wir mit der Entscheidung, die Mehrwertsteuer befristet zu senken, einen starken Impuls zur Stärkung der Kaufkraft gesetzt. Seit dem 1. Juli bis zum Jahresende beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz dann 16 Prozent statt 19 Prozent und der ermäßigte Satz statt sieben Prozent dann für sechs Monate fünf Prozent. Damit stärken wir die Kaufkraft und die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen in unserem Land. Diese Senkung kommt dabei insbesondere Bürgerinnen und Bürgern mit normalen und niedrigen Einkommen zugute, da sie einen prozentuell größeren Teil ihres Einkommens unmittelbar ausgeben und wenig sparen können.

Die Senkung der Mehrwertsteuer haben wir bewusst begrenzt, damit ein Investitions- und Kaufanreiz in diesem limitierten Zeitraum besteht. Die Entscheidung, ob man sich zum Beispiel eine neue Waschmaschine kauft oder einen neuen Fernseher, kann in diesen sechs Monaten gut getroffen werden. Genau dies sind die Konjunktureffekte, die wir mit der befristeten Mehrwertsteuersenkung auslösen wollen, da diese die Wirtschaft jetzt unmittelbar nach den harten Einschnitten der Corona Pandemie braucht. Verlängern wir nun den Zeitraum, treten diese Effekte nicht mehr ein, wir konterkarieren sie sogar, da die Konsumentinnen und Konsumenten dann ihre Käufe hinauszögern könnten, und der Grundgedanke der Senkung ginge verloren. Deshalb sehe ich aktuell nicht den Bedarf für eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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