Frage an Hubertus Heil von Günter G. bezüglich Soziale Sicherung
Wie sehen Sie es eigentlich, das die LBV es nicht schaft.die neuen Krankenkassenbeiträge innerhalb eines Jahres einzuführen?
Sehr geehrter Herr Gloddek,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu dem Thema Anpassung der Krankenkassenbeiträge. Das Gesetz was dieser Änderung zu Grunde liegt ist das Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz).
Nach langen Verhandlungen innerhalb der Regierung haben wir im Bundestag dieses Gesetz Anfang Dezember 2019 verabschiedet. Allerdings konnten die Krankenkassen die Änderung nicht direkt zum 1. Januar 2020, wo das Gesetz in Kraft trat, einarbeiten. Lassen Sie mich gerne erklären warum.
Durch den Freibetrag sind Neuberechnungen der Krankenkassenbeiträge für die Betriebsrenten und Direktversicherungen notwendig. Die Zahlstellen von Betriebsrenten – insbesondere Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds – können das jedoch erst umsetzen, nachdem die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Dazu gehören z.B. entsprechende Anpassungen der Abrechnungsprogramme und des Zahlstellen-Meldeverfahrens zwischen den Zahlstellen und den Krankenkassen. An diesen Anpassungen wird für die 46.000 Zahlstellen und 105 gesetzlichen Krankenkassen bereits mit Hochdruck gearbeitet.
Nach derzeitiger Einschätzung können im ersten Schritt Rentnerinnen und Rentner, die nur eine Betriebsrente beziehen, mit einer Berücksichtigung des Freibetrags bei der monatlichen Auszahlung der Rente rechnen. Bei Mitgliedern, die mehrere Betriebsrenten beziehen, ist das Verfahren komplizierter. Hier muss zunächst das Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und den Zahlstellen sicherstellen, dass der Freibetrag weder mehrfach noch unvollständig berücksichtigt wird. Die technischen Anpassungen dafür werden vermutlich erst im zweiten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein. Sobald das neue Verfahren eingesetzt werden kann, voraussichtlich Anfang 2021, erhalten alle Betriebsrentnerinnen und -rentner von ihren Zahlstellen unaufgefordert die zwischenzeitlich zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung nachträglich erstattet.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil