Frage an Hubertus Heil von Steffi L. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,
im " zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf-oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen.
Das heisst im Klartext `Impfpflicht`!?. Wie stehen Sie zu ,in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Langer
Sehr geehrte Frau Langer,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Fragen bezüglich einer Impfpflicht im Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Ich versichere Ihnen, eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen.
Wir von der SPD haben uns außerdem deutlich gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ich ist.
Solange wir nicht sicher sagen können, ob und wie lange eine Immunität nach einer Covid19-Infektion besteht, kann eine Immunitätsdokumentation nur eine falsche Sicherheit erzeugen. Es geht weiter darum, auf sich und auf andere aufzupassen und das Virus nicht weiter zu verbreiten. In der jetzigen Situation ist eine Immunitätsdokumentation ein falsches Signal.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil