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Hubertus Heil
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Frage von Iris J. •

Frage an Hubertus Heil von Iris J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

In Zeiten von Corona hat meine Arbeitgeberin keine neuen Mandanten mehr und somit keine bzw. weniger Arbeit für mich und meldet daher Kurzarbeit an.
Ich bin seit 4 Jahren Witwe geworden, habe einen schulpflichtigen Jugendlichen, und arbeite seither in einer kleinen Rechtsanwaltskanzlei auf 450,-Euro-Basis. Meine Kollegin nicht. Sie bekommt Kurzarbeitergeld, weil sie einen sozialversicherungspflichtigen Job hat.
Wieso gibt es in diesem Ausnahmezustand kein Geld vom Staat aus dem Pandemie-Topf auch für Minijobber?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zu dem Thema Minijobs.

Ihre Situation klingt sehr herausfordernd. Ich kann Ihren Wunsch nach dem Erhalt von Kurzarbeitergeld nachvollziehen, da auch sogenannte Minijobs zum Lebensunterhalt beitragen und wenn sie wegfallen, entstehen Lücken. Aber Kurzarbeitergeld gibt es nicht bei Minijobs. Lassen Sie mich kurz erklären warum.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit. Es wird aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt. Diese Beiträge leisten Betriebe und Beschäftigte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Sie dürfen also auch nur für sie verwendet werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Sicherung Ihrer Existenz brauchen, geht das auch im Moment unbürokratisch. Wir haben den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht, damit jetzt niemand in existenzielle Not gerät. Was heißt das konkret? Die Jobcenter verzichten vorübergehend auf die Prüfung von Vermögen und es muss auch niemand aus seiner Wohnung ausziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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