Frage an Hubertus Heil von Sandra M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
die aktuelle Situation trifft nicht nur Unternehmen und Selbstständige, sondern auch die „Kleinen“.
Ich bin alleinerziehend. Ganz und gar, Organisatorisch wie finanziell. Ich habe keine Betreuung für mein Kind, kann weder im Homeoffice arbeiten noch Urlaub nehmen, weil dieser nicht reicht.
Fünf Wochen fehlendes Gehalt sind ein echtes Problem, wenn man ganz alleine dasteht.
So wie mir geht es einigen... Wird es ein baldige Lösung geben für solche Fälle? (Die auch dann greift, wenn der Kontostand mehr als fast O beträgt und damit auch gewissenhaften Eltern hilft?)
Ich weiß nämlich wirklich nicht was ich tun soll.
Freundliche Grüße
S. M.
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen sowie die Bitte, auch für (alleinerziehende) Eltern Hilfen während der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.
Sie beschreiben sehr eindrucksvoll, welche Fragen und Sorgen (alleinerziehende) Eltern aktuell plagen. Mir sind die Herausforderungen für die Eltern im Moment sehr gut bekannt. Viele Familien sind seit einigen Wochen am Rande ihrer Kräfte. Deshalb ist es mir und meiner Partei sehr wichtig, sie so gut wie möglich zu entlasten. Wir haben daher eine Reihe verschiedener Maßnahmen ergriffen.
Für Eltern, die aufgrund von Betreuungsproblemen nicht arbeiten können, haben wir folgende Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Mit der Wirkung zum 30.03.2020 gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) haben Eltern einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle in Höhe von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Diese Regelung gilt, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen aufgrund behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbarerer Krankheiten vorübergehend geschlossen oder deren Betreten vorübergehend verboten sind. Voraussetzung ist, dass eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt über den Arbeitgeber.
Zudem haben wir Änderungen beim Kinderzuschlag vorgenommen. Um das Einkommen von Familien auch in Krisenzeiten zu sichern, wird für Familien mit geringen kleinen Einkommen der Bezug des Kinderzuschlags vorübergehend erleichtert. Statt des Einkommens der letzten sechs Monate ist jetzt das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung entscheidend. Vermögen wird vorübergehend nicht berücksichtigt. Auslaufende Bewilligungen werden ohne erneute Einkommensprüfung automatisch um sechs Monate verlängert. Die Beantragung ist digital möglich.
Auch beim Elterngeld gibt es während der Corona-Pandemie Anpassungen. Die Regelungen zum Elterngeld werden vorübergehend angepasst. Eltern in systemrelevanten Berufen sollen Bezugsmonate verschieben können, da sie derzeit oft nicht selbst über Arbeitsumfang und Arbeitszeit entscheiden und damit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Elterngeldbezug erfüllen können. Für Eltern, die derzeit den Partnerschaftsbonus beziehen, werden Nachweispflichten erleichtert. Zudem sollen Eltern vor Nachteilen bei der Höhe des Elterngeldes und bei der späteren Elterngeldberechnung geschützt werden, wenn sie derzeit vorübergehende Einkommensbußen haben
Mittlerweile gibt es aber Pläne, die Kindertagesstätten sowie die Schulen langsam wieder zu öffnen. Da hier die Bundesländer unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, würde ich Ihnen empfehlen, die Informationen ihrer Landesregierung aufmerksam zu verfolgen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Kraft sowie Gesundheit in dieser Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil