Frage an Hubertus Heil von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Heil,
Ihr Generalsekretärskollege Pofalla will jetzt auch die Online-Durchsuchung bei Kinderpornographie. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,498729,00.html
Was halten Sie davon? Ich frage Sie dies vor dem Hintergrund, dass hierbei ein Muster erkennbar wird: Erst sammelt der Staat Daten für eine harmlose Sache (z.B. LKW-Maut), später kommt man auf die Idee, dass diese Daten auch für ganz andere Dinge nützlich sind (Strafverfolgung). Wo ist das Ende der Fahnenstange?
Wenn Sie jetzt sagen: Die Freiheitsrechte werden durch unsere Verfassung geschützt, frage ich Sie: Sind Sie sicher, dass Ihre Fraktionskollegen immer noch so standhaft sind bei der Verteidigung der in der Verfassung garantierten Freiheitsrechte, sollte es zu einem Terroranschlag kommen? Das Spiel der CDU ist ja durchsichtig: Jetzt das Maximale und Nicht-Durchsetzbare in der Sicherheitspolitik fordern, um nach einem Anschlag (Gott bewahre) auf die Sozialdemokraten zu zeigen und zu sagen: Solchen Leuten kann man nicht die Sicherheit unseres Landes anvertrauen!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Behrens
Sehr geehrter Herr Behrens,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den von CDU-Generalsekretär Pofalla vorgeschlagenen Online-Durchsuchung von Privatcomputern. Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten.
Ich kann Ihre Sorge um die Einschränkung der Freiheitsrechte in unserem Land sehr gut verstehen. In der SPD werden derlei Vorschläge daher sehr kritisch verfolgt. Wir sind unter keinen Umständen bereits für eine vorschnelle Entscheidung in Sachen Online-Ausspähungen. Das u. a. von Bundesminister Schäuble geplante Ermittlungsinstrument ist derzeit weder aus verfassungsrechtlicher noch aus technischer Sicht ausgereift. Eine der unverzichtbaren Bedingungen für dieses Instrument wäre sicherlich die Kontrolle durch unabhängige Richter. Angesichts der Reichweite eines solchen Eingriffes in die Privatsphäre plädiere ich dafür, zunächst die Entscheidung und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Klage gegen nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB