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Hubertus Heil
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Frage von Ralf H. •

Frage an Hubertus Heil von Ralf H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Heil,

am 4.2.2007 hatte ich Ihnen eine Frage zur nachträglichen Erhöhung der Besteuerung von Wohnmobilen gestellt. Bis heute haben Sie es nicht für nötig empfunden mir darauf zu antworten. Als Bewohner Ihres Wahlkreises erwarte ich eigentlich auch zwischen den Wahlen eine Antwort auf meine Fragen. Bitte teilen Sie mir mit wohin ich meine Frage senden kann um eine Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf L. Hosse

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hosse,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wohnmobilbesteuerung. Sie hatten am 4. Februar 2007 zwei Anfragen auf abgeordnetenwatch.de an mich gestellt. Offensichtlich wurde, angesichts gleichen Betreffs und gleichen Absenders der bei uns eingegangenen E-Mails, fälschlicherweise diese zur Wohnmobilsteuer nicht beantwortet, sondern nur jene zur Kürzung der Regionalisierungsmittel. Für dieses Versehen möchte ich mich entschuldigen und Ihnen gerne auf Ihre Anfrage antworten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer nachdrücklich für den Verzicht auf die Kraftfahrzeugsteuererhöhung für Wohnmobile eingesetzt. Auslöser der langjährigen Debatte über die Wohnmobilbesteuerung war, wie Sie vermutlich wissen, die Abschaffung des Steuerprivilegs für schwere Geländewagen durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004. Die damalige Änderung der StVZO sahen einige CDU/CSU-regierte Länder als Chance, ab Mai 2005 nicht nur diese Fahrzeuge, sondern auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t als Pkw - nach Hubraum und Schadstoff­ausstoß - und damit um ein Vielfaches höher zu besteuern als zuvor.

Um diese politisch nie beabsichtigte Wirkung zu verhindern, schlug Nordrhein-Westfalen, damals noch unter Ministerpräsident Steinbrück, im April 2005 im Bundesrat vor, alle Wohnmobile nach Gewicht zu besteuern. Die von der SPD-Bundestagsfraktion unterstützte Initiative hätte jedoch zu Steuermindereinnahmen geführt und fand deshalb nicht die Zustimmung der Länder, denen das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer vollständig zusteht. Stattdessen einigten sich die Länder tatsächlich darauf, Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerlich ab 2006 generell als Pkw zu behandeln. Die daraus erwarteten Steuermehreinnahmen bezifferte der vom Bundesrat Ende 2005 beschlossene Gesetzentwurf auf 70 Mio. €/Jahr "mit steigender Tendenz in den Folgejahren".

Nicht nur bei Wohnmobilhaltern und ihren Verbänden, sondern auch bei der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung stieß dieser Vorschlag auf einhellige Ablehnung. Entsprechend schwierig gestalteten sich die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen mit den Ländervertretern über den vorgelegten Gesetzentwurf. Der schließlich gefundene Kompromiss überzeugt steuersystematisch, wie uns auch der ADAC bestätigte.

Mit der Einführung eines gesonderten durchgängigen Tarifs wurden die sachlich nicht gerechtfertigten Brüche in der bisherigen Besteuerung der Wohnmobile beseitigt und damit auch die Anreize zur Steuergestaltung durch Auflastung. Die Halter der heute vergleichsweise hoch besteuerten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t werden finanziell begünstigt. Die neue Steuerbemessung nach Gewicht und Schadstoffausstoß orientiert sich an der Lkw-Besteuerung, was der ADAC - als auch umweltpolitisch geboten - selbst vorschlug und jetzt ausdrücklich begrüßt. Und nicht zuletzt erkennen wir mit dem eigenen Tarif die von den Betroffenen vorgetragene besondere Zweckbestimmung der Wohnmobile an, was bei künftigen Änderungen der Kraftfahrzeugsteuer zu beachten sein wird.

Trotzdem hat die Neuregelung in vielen Fällen zu einer, wenn auch maßvolleren, höheren steuerlichen Belastung als vor 2006 geführt. Es gelang uns zwar, die von den Ländern angestrebten Mehreinnahmen auf 50 Mio. €/Jahr zu begrenzen. Die Steuererhöhung als solche ebenso wie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens war aus Sicht der Länder jedoch nicht verhandelbar. Längere Übergangsfristen wären wünschenswert gewesen, um gerade die Halter älterer Wohnmobile der Schadstoffklasse Euro 0 finanziell nicht übermäßig zu belasten. Aber selbst dies wurde von den Landesfinanzministern nicht akzeptiert.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichem Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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