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Hubertus Heil
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Frage von heinz b. •

Frage an Hubertus Heil von heinz b. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo und einen schönen guten Tag,

ich war heute, am 30.06.07, bei der SPD-Veranstaltung in Oberhausen, wo Sie als "Talk-Gast " auftraten, dafür danke, daß Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Schlecht von den Verantwortlichen aus der SPD Oberhausen fand ich, daß wir zwar schriftliche Fragen abgeben durften, die an eine Pinwand gepappt wurden, von denen aber nur 3 ober 4 Ihnen vorgelegt wurden zur Beantwortung von 50 Fragen, darunter verstehe ich keine Bürgernähe und keine Demokratie, sondern Zensur, dieses ist einer Demokratie nicht würdig.

Nun zu meiner Frage, die ich mir jetzt nur erlaube, sie Ihnen im Internet zu stellen :

Sind Sie der Meinung und Auffassung, daß die parlementarische Demokratie, die jetzt in Deutschland vorherrscht, mit dem Grundgesetz (GG) in Einklang zu bringen ist oder sind Sie der Meinung, daß das Volk in Deutschland gemäß GG weitaus mehr an der Machtausübung zu beteiligen ist, nicht nur zur Wahl des Bundespräsidenten, sondern bei wichtigen Entscheidungen mehr zu beteiligen ist, halten Sie das Deutsche Volk für Demokratiefähig und mündig, über wichtige staatliche Entscheidungen befragt zu werden, zählt die Meinung des Volkes dabei dann oder soll weiterhin nur alle 4 Jahre oder länger ein Kreuz auf dem Wahlschein den Volkeswillen dokumentieren, an den Sie als Abgeordneter aber nicht gebunden sind lt. GG ?

Dem Bundestagsabgeordneten Grotthaus von der SPD war diese ähnliche Frage bis heute nach 5 Monaten keine Antwort wert, auch ein Verständnis von Bürgernähe und Demokratie.

M.f.G. und danke rür eine eventuelle Antwort sagt Ihnen Heinz Baranski

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Sehr geehrter Herr Baranski,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich freue mich, dass Sie zu der Veranstaltung in Oberhausen gekommen sind und sich aktiv an der Diskussion beteiligt haben. Leider lässt es der Zeitrahmen nicht immer zu, dass alle Fragen vor Ort beantwortet werden können. Von „Zensur“ kann in diesem Zusammenhang gleichwohl keineswegs die Rede sein. Darum möchte ich an dieser Stelle gerne die Gelegenheit nutzen, auf Ihr Anliegen einzugehen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 hatten wir zusammen mit dem Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handeln würde, bedürfte es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat, die nicht zustande kommt, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt. Im Jahr 2004 haben wir deshalb nochmals versucht, die CDU/CSU-Fraktion umzustimmen, was damals leider nicht gelungen ist. Wir haben das Vorhaben trotzdem weiter verfolgt. Daher stand im Wahlmanifest der SPD zur Bundestagswahl 2005: „Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid.“

Im Koalitionsvertrag wurde mit der CDU/CSU vereinbart: „Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen.“ Daran werden wir auch festhalten und das Thema weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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