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Hubertus Heil
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Frage von Dieter M. •

Frage an Hubertus Heil von Dieter M. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Heil,

mit Schrecken habe ich hier gelesen wie Sie um das Thema Renten/Rentnerbetrug herumlavieren! Herr Heil, würden Sie mir, einem gestandenen Sozialdemokraten (ausgetreten nach über 25 Jahren Mitgliedschaft weil ich Sozialdemokrat bleiben wollte...), erklären was an der Definition von "versicherungsfremder Leistung" so schwer ist ? Wissen Sie nicht wie eine Versicherung funktioniert? Die Versicherungsnehmer bezahlen Beiträge für einen klar umrissenen Versicherungsauftrag! Alle Einzahler bekommen im Versicherungsfall (Eintritt in das Rentenalter) einen vorher festgesetzten und verzinsten Betrag X der in etwa die entsprechenden Lebensleistung (Höhe der PFLICHTBEITRÄGE x EINZAHLUNGSDAUER) wiederspiegelt! So ist das in der Privatwirtschaft geregelt! Nur im Falle der Rentenversicherung BUND nicht, da kann im nachhinein und rückwirkend die Gechäftsgrundlage von (Renten)Verträgen geändert werden von den Politik! Da kann immer weiter draufgesattelt (Witwen/Witwer Rente, Wiedervereinigung, Kriegsfolgelasten etc.) werden, immer weiter beschnitten werden, manipuliert werden! Wo nimmt die Politik das RECHT dazu her? Ist sie sich so sicher das nicht doch irgendwann einmal ein Verfassungsrichter nach Recht und Grundgesetz entscheidet und nicht wie bisher im vorauseilendem Gehorsam (hatten wir doch schon einmal...) gegenüber der Politik? Was ist mit den ca. 15 Milliarden Deutsche Mark die von Adenauer beim Start des "Genarationenbetrugs" ohne Titel und Verfahren eingesackt wurde? Wann kommt dieses Geld wieder zum Vorschein? Verzinst natürlich! Bis wann können die Rentenkassen mit der Erstattung der nicht durch Zahlungen des Bundes gedeckten Abmangels für versicherungsfremde Leisteungen rechnen? Bis 2005 sind nach Angaben der DRV --BUND-- ca. 400 Milliarden Euro aufgelaufen (das DIW, bestimmt kein Freund von den Rentnern, kommt in seinen Gutachten zu ähnlichen Summen...)! Herr Heil, stellen Sie sich der Verantwortung und erklären Sie sich hierzu!

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Sehr geehrter Herr Machmüller,

Vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten, obwohl ich bereits erschöpfend zu der Problematik der „versicherungsfremden Leistungen“ Stellung bezogen habe.

Wie gesagt, eine Legaldefinition sog. „versicherungsfremder Leistungen“ gibt es nicht, sondern lediglich unterschiedliche Meinungen und Auffassungen dazu. Der VDR (bzw. heute die Rentenversicherung Bund) zählt dazu unter anderem:

- Leistungen des Familienausgleichs,

- Kriegsfolgelasten, wie beispielsweise die Anrechnung beitragsfreier Ersatzzeiten (z. B. Zeiten des militärischen Dienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der Flucht),

- die Integration von *Vertriebenen* und *Spätaussiedlern* in die Rentenversicherung,

- die Bewältigung der *deutschen* *Einheit *im Bereich der Rentenversicherung,

- die Beteiligung an der Absicherung des Risikos der *Arbeitslosigkeit*,

- die soziale *Sicherung* *von* *Geringverdienern* (z. B. über die Rente nach Mindesteinkommen),

- die Anrechnung von Zeiten einer schulischen Ausbildung

Im Übrigen werden die „versicherungsfremden Leistungen“ nicht aus den Rentenbeiträgen finanziert, sondern durch Bundeszuschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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