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Hubertus Heil
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Frage von Rudolf W. •

Frage an Hubertus Heil von Rudolf W. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Heil,

mit großer Aufmerksamkeit habe ich Ihre Antworten auf meine Fragen studiert und muß feststellen, dass an meinen Fragen vorbei argumentiert wurde.

Ich habe mit meinen Fragen auch noch andere Politiker kontaktiert und nun ist der Fall eingetreten, dass Frau von der Leyen meine Fragemail an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet hat.

Am 15.3. 07 bekam ich die Antwort von dort und staunte nicht schlecht, wurde doch ganz freimütig eingestanden, dass in der Vergangenheit gesamtgesellschaftliche Leistungen in erheblichem Umfange aus der Rentenkasse finanziert wurden. AZ IVb - 96 - Wöhrle/07 vom 13.3.2007

Meine vorsichtigen Schätzungen aufgrund der Rechenschaftsberichte der Rentenversicherungen dürften sich die versicherungsfremden Entnahmen, was ich als Beitragsdiebstahl ansehe, auf etwa 350 Milliarden Euro in 50 Jahren(7 Milliarden Euro je Jahr durchschnittlich) belaufen. Mit Zins und Zinseszins sind das etwa 2 - 3 Billionen Euro. Dieser Kredit muß auch zurückbezahlt werden aus der Steuerkasse.

Es ist ja nicht das Problem der Demographie das die Bezahlung angemessener Renten verhindert, sondern die zweckfremde Entnahme aus dieser Kasse. Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass diese Mittel der Rentenversicherung wieder zugeführt werden. Die neuerliche Anhebung des Renteneintrittsalters ist wiederum ein Betrug an der malochenden Bevölkerung und eine weitere Rentenkürzung. Auch die angekündigte Rentenanhebung von 0,54 % bedeutet für die Rentner einen weiteren Kaufkraftverlust.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Mittel wieder der Rentenkasse zugeführt werden. Wie werden Sie abstimmen, wenn so ein Antrag eingebracht wird. Noch eine Frage an Sie, was unternehmen Sie, dass diese ausgesprochene Ungerechtigkeit der Politik gegenüber den Rentnern aufhört.

mfg Rudolf Wöhrle

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Sehr geehrter Herr Wöhrle,

zum Thema Rentensystem und „versicherungsfremde Leistungen“ habe ich Ihnen bereits ausführlich geantwortet. Wie Sie der Antwort entnehmen konnten, ist eine strenge Abgrenzung oder gar Legaldefinition dessen was gemeinhin als „versicherungsfremde“ oder „nicht durch Beiträge gedeckte“ Leistungen der Rentenversicherung bezeichnet, sehr schwierig. Welche Leistungen dennoch als „versicherungsfremd“ bezeichnet werden können, habe ich Ihnen ebenfalls bereits dargelegt.

In den vergangenen etwa 25 Jahren ist der Umfang sog. „versicherungsfremder Leistungen“ wie schon gesagt nicht ausgeweitet, sondern sehr stark zurückgedrängt worden. Pläne, die Ihrer Meinung nach zu Unrecht aus dem Rentensystem entnommenen Mittel rückzuführen, sind mir bisher nicht bekannt. Sollte es dazu einen Antrag geben, werde ich im Rahmen meiner parlamentarischen Verantwortung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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