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Hubertus Heil
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Frage von Jan P. •

Frage an Hubertus Heil von Jan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil!
Vielen Dank für ihr Bemühen um den doppelten Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten zu halbieren.
Wie ich in den Medien lese soll nur eine Entlastung bis zu 155€ erfolgen.
Das würde aus meiner Sicht noch mehr Unzufriedenheit unter den Betriebsrentner bringen. Das wir als Solidargemeinschaft die Last gemeinsam schultern ist ok. Gemeinsam heißt aber zu gleichen Teilen, alles andere ist ungerecht. Warum sollen diejenigen die in ihrem Arbeitsleben viel Geld in die Betriebsrente eingezahlt und somit auf andere Lebensqualitäten verzichtet haben mit dem doppelten Krankenkassenbeitrag bestraft werden. Das hat mit Solidarität nichts zu tun , da haben sich Herr Seehofer und Frau Schmidt nach Gutsherrenart bedient. Diese Ungerechtigkeit gehört abgeschafft !
Herr Heil bitte setzen sie sich weiter mit Herrn Spahn für eine Halbierung ein. Vielen Dank.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht bezüglich des vollen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben werden, haben wir uns zusammen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU darauf geeinigt diese abzuschaffen.

Dies bedeutet, dass seit dem 01. Januar 2020 erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet und beträgt im Jahr 2020 rund 160 Euro monatlich.

Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis ca. 320 Euro monatlich - das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten - höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr.

Die gefundene Kompromisslösung erscheint vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick. Weitergehende Forderungen, insbesondere nach Erstattung in der Vergangenheit bereits gezahlter Krankenversicherungsbeiträge, würden die gesetzliche Krankenversicherung überlasten und können daher nicht erfüllt werden.

Ebenfalls wird der Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge so von einem erheblichen Hemmnis befreit. Der Vorwurf, eine Betriebsrente würde sich wegen der Krankenversicherungsbeiträge nicht lohnen, dürfte der Vergangenheit angehören.

Zahlungen zum Aufbau einer Betriebsrente sind in erheblichem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Spätestens ab 2022 sind zudem Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung 15 Prozent der ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzuleiten. Im Ergebnis fließen bei 100 Euro umgewandeltem Arbeitsentgelt 115 Euro in die Betriebsrente der Beschäftigten. Die ausgezahlte Betriebsrente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Zusammen mit dem neuen Freibetrag in der Krankenversicherung besteht damit für die meisten Beschäftigten eine sehr lukrative Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Herr Prott, ich freue mich über diesen bereits umgesetzten Erfolg und hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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