Frage an Hubertus Heil von Jan S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Heil,
wie stehen Sie zum Berufsbild des sogenannten Arbeitskraftunternehmers allgemein und insbesondere zur Situation der Paketzusteller, die ja teilweise unter unfairen Bedingungen arbeiten müssen ?
Sehr geehrter Herr Schürmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihrer Frage zur Situation der Paketzusteller.
Zur Absicherung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs besteht eine Haftung des Auftraggebers, der einen anderen mit der Erbringung einer Werk- oder Dienstleistung beauftragt, für die Zahlung des Mindestlohns (§ 13 Mindestlohngesetz i.V.m. § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Diese Haftung gilt auch für die Branche der Paketdienste. Danach haften Paketdienstleister, die Pakete von Subunternehmern zustellen lassen, gegenüber deren Arbeitnehmern für etwaige nicht erfüllte Mindestlohnansprüche. Das Haftungskonzept ermöglicht es den betroffenen Arbeitnehmern, neben ihren Vertragsarbeitgebern auch deren Auftraggeber in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Zum Schutz der Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, diesen Anspruch vor dem zuständigen Gericht in Deutschland einzuklagen. Wie ein im Sommer am Arbeitsgericht Bonn anhängiges Verfahren eines ausländischen Paketzustellers gezeigt hat, machen Arbeitnehmer hiervon tatsächlich auch Gebrauch. Auch werden die Arbeitgeber in dieser Branche rege von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes hin geprüft.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil