Frage an Hubertus Heil von Brigitte D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Was wird aus dem von Ihnen angekündigten Programm zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosen ?
Wird es unter dem Tisch fallen ?
Vielen Dank für eine evtl. Antwort.
Mit freundlichem Gruß
B. D.
Sehr geehrte Frau Döring,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage nach einem Programm gegen Langzeitarbeitslosigkeit, welches mir sehr am Herzen liegt.
Wie aus dem Koalitionsvertrag deutlich wird, hat sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode das Ziel gesetzt, verstärkt langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Ausgehend von den Erfahrungen der Initiativen in der vergangenen Legislaturperiode soll mit dem Gesamtkonzept "Mitarbeit" in einem ganzheitlichen Ansatz die Qualifizierung, Vermittlung und (Re-)Integration vorangetrieben und die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeits-losen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert und den Menschen zugleich konkrete Beschäftigungsoptionen sowohl auf dem allgemeinen als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden.
Mit dem Teilhabechancengesetz (Zehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz-buch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt), das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist, wurde als neue Fördermöglichkeit die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) eingeführt. Sie ist das Kernstück des Gesamtkonzeptes "Mitarbeit" und richtet sich an sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren, und die trotz intensiver Betreuung absehbar nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können.
Diesen Menschen soll eine längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung angeboten werden. Arbeitgeber, die ein solches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abschließen, können bis zu fünf Jahre mit einem degressiv ausgestatteten Lohnkostenzuschuss gefördert wer-den. Das mittel- bis langfristige Ziel öffentlich geförderter Beschäftigung sollte grundsätzlich der Übergang in ein nachhaltiges, angefordertes Beschäftigungsverhältnis sein. Langzeitarbeitslose sollen also ggf. bereits während der geförderten Beschäftigung oder spätestens im Anschluss daran so viel Berufserfahrung erlangt haben, dass sie danach in reguläre angeforderte Beschäftigungen einmünden können, entweder bei demselben oder auch bei einem anderen Arbeitgeber. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen durch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung ("Coaching") stabilisiert werden. In dem Förderzeitraum können auch Qualifizierungen und Praktika in Firmen durchgeführt werden können.
Mit der neuen Förderung "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II - neu) im Teilhabechancengesetz sollen Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, Beschäftigungschancen direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden, um damit eine sich weiter verfestigenden Arbeitslosigkeit entgegenwirken zu können. Arbeitgeber, die einer Person, die mindestens zwei Jahre arbeitslos ist, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anbieten, können durch degressive Lohnkostenzuschüsse gefördert werden. Die Stabilisierung der Beschäftigung soll weiter durch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung ("Coaching") erreicht werden. Die Förderdauer beträgt 24 Monate. Der Lohnkostenzuschuss beträgt 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr. Das Ziel ist auch hier, der Übergang in eine nachhaltige, angeforderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ein weiteres zentrales Element des ganzheitlichen Ansatzes ist eine intensive und gute Betreuung in den Jobcentern. Dazu bedarf es Handlungsansätzen, die langfristig etabliert bzw. gestärkt wer-den sollen. Dazu gehört beispielsweise eine bedarfsgerechte und stärkenorientierte Beratung, die Berücksichtigung der gesamten Bedarfsgemeinschaft, ein passgenaues Weiterbildungsangebot sowie eine gute Netzwerkarbeit mit den lokalen Partnern unter Einbeziehung der kommunalen Eingliederungsleistungen.
Zur Umsetzung des ganzheitlichen Ansatzes werden den Jobcentern in den kommenden Jahren vier Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Hubertus Heil