Frage an Hubertus Heil von Jürgen M. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zum aktuellen Waffengesetz, Waffenbesitz und den immer noch nicht vorhandenen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz?
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum aktuellen Waffengesetz. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.
Das Waffengesetz dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und regelt den Umgang mit Waffen und Munition, d.h. Erwerb, Besitz und Führen sowie Herstellung und Handel. Durch das Waffengesetz wird sichergestellt, dass privater Waffenbesitz nur nach sorgfältiger Überprüfung der Voraussetzungen gestattet wird und eine fortdauernde Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Sicherheitsbestimmungen gewährleistet ist. Dazu wurden mit dem neuen Recht die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, erhöht, die Aufbewahrungsregelungen verschärft, bestimmte Waffen verboten, die vorwiegend im gewaltbereiten Milieu verwendet wurden und die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen stärker reglementiert, um dem erheblichen Missbrauchspotential wirksam entgegenzutreten.
Das Waffengesetz von 1976 wurde deshalb durch zwei neue Gesetze abgelöst, das Waffengesetz und das Beschussgesetz, die am 1. April 2003 in Kraft getreten sind.
Die geltenden waffenrechtlichen Vorschriften unterstütze ich vorbehaltlos. Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz wird es nicht mehr geben. Entsprechende Entwürfe wird das Bundesministerium des Innern nicht mehr vorlegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB