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Hubertus Heil
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Frage von Andreas S. •

Frage an Hubertus Heil von Andreas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,
die Große Koaliton möchte über das Rentenpaket nicht Beitragsgedeckte Leistungen stark ausweiten. Das SPD geführte Sozialministerium hat dazu eine schöne Internetseite "rentenpaket.de" online gestellt. Leider gibt es auch auf dieser Seite keine Aussage, wie denn die "Wahlgeschenke" bezahlt werden sollen.

Wenn man sich die Rentenformel ansieht, stellt man fest, dass die Finanzierung automatisch über den Nachhaltigkeitsfaktor ausschliesslich durch die Babyboomergeneration erfolgt. Die Rente der Babyboomer wird einfach noch stärker abgesenkt, während die "Bestandsrentner" keinen Beitrag leisten.

Ist das die Generationengerechtigkeit der SPD?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schröder

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SPD

Sehr geehrter Herr Schröder,

danke für Ihre Frage zum Thema Rentenpaket. Ich nehme gerne dazu Stellung, insbesondere weil ich Ihre Kritikpunkte gut nachvollziehen kann und in den Gremien der Partei mich dazu auch entsprechend geäußert habe. Letztlich überwogen jedoch die Argumente für die Rente mit 63. Warum? Wir haben dabei Menschen im Blick, die viereinhalb Jahrzehnte und mehr hart gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie haben mitgeholfen, dass Deutschland wirtschaftlich heute so gut dasteht und ihren Teil des Generationenvertrages mehr als erfüllt. Der Wohlstand, in dem die junge Generation heute aufwächst, ist Lebenswerk der älteren Generation – auch dies ist Teil der Wahrheit! Für die abschlagsfreie Rente ab 63 ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung maßgeblich. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden dabei auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr und des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Weiterbildung oder Insolvenzgeld angerechnet. Viele Menschen wollen und können länger arbeiten. Wir brauchen deshalb insgesamt mehr Flexibilität beim Übergang aus der Arbeit in die Rente. Wer freiwillig weiter im Beruf bleiben will, soll das künftig ohne Hürden tun können. Zwar führt das Erreichen der Regelaltersgrenze auch bisher schon nicht per Gesetz dazu, dass ein Arbeitsverhältnis endet, es ist jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge oft faktisch der Fall. Wir machen es daher künftig möglich, dass das Ausscheiden in diesen Fällen einvernehmlich - gegebenenfalls auch mehrmals - über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden kann, wenn die betreffende Vereinbarung während des laufenden Arbeitsverhältnisses erzielt wird. Mit dem Rentenpaket sorgen wir auch für eine stärkere Anrechnung von Zeiten der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind. Mütter - in einigen Fällen auch Väter - erhalten ab dem 1. Juli für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Viele Frauen der älteren Generation haben, auch weil passende Betreuungsangebote noch rar waren, ihren Beruf aufgegeben und sich um die Kinder gekümmert, während der Mann sich beruflich weiterentwickeln konnte. Sie waren zwar nicht berufstätig, haben aber Familienarbeit geleistet - und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Auch ihnen geben wir nun ein Zeichen der Wertschätzung. Davon profitieren rund 10 Millionen Frauen, auch, wenn sie heute schon eine Rente beziehen. Die Reform beseitigt damit eine Reihe von aktuell bestehenden Ungerechtigkeiten im System der gesetzlichen Alterssicherung. Gleichzeitig ist in der Reform aber auch schon heute eine Anpassung an die sich wandelnde Gesellschaft angelegt: In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Weitere Antworten, auch zur Frage der Finanzierung finden Sie auf der von Ihnen bereits benannten Website unter der Rubrik „Fragen und Antworten“ (http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Ihre-Fragen/Fragen-und-Antworten/faq-zur-rente.html).

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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