Frage an Hubertus Heil von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Heil,
in den ersten 3 Jahren dieser Legislaturperiode hat Hr. Steinbrück seine Abgeordnetentätigkeit als Halbtagsjob wahrgenommen (300 Vorträge in 3 Jahren inklusive Reisezeiten, Vorbereitungszeiten und Netzwerkgespräche vor Ort). Hr. Steinbrück wurde dafür nicht vom politischen Gegner angegriffen, was dafür spricht, dass solche Gepflogenheiten in allen Parteien vorkommen.
Wieviel ZEIT werden Sie für Nebentätigkeiten aufwenden? Mich interessiert überhaupt nicht, was Ihr Auftraggeber dafür zu zahlen bereit ist. Mich interessiert nur, wieviel Zeit für Ihre Abgeordnetentätigkeit übrig bleibt.
Mein Wunsch wäre, dass Bundestag und alle Landtage für sich Obergrenzen für Nebentätigkeiten festlegen. Könnten Sie so etwas befürworten?
Eine andere Idee wäre, dass jeder Abgeordnete angibt, wieviel Zeit er für seine Nebentätigkeit aufwendet und dass das Abgeordnetengehalt und die Altersversorung entsprechend gekürzt wird. In der freien Wirtschaft wäre dies üblich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke
Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Die Rechte und Pflichten von Bundestagsabgeordneten sind im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufgeführt. Letztere beinhalte zudem bestimmt Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete. Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sind zwar grundsätzlich zulässig, müssen aber beim Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Dazu zählen etwa entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen, in Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Bei vielen anzeigepflichtigen Tätigkeiten handelt es sich auch um ehrenamtliche Funktionen.
Die Einkünfte der Nebentätigkeiten müssen jeweils einzeln angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr betragen, der Zeitaufwand nicht. Tatsächlich ist das sicherlich kaum zu bemessen, jedoch steht laut Abgeordnetengesetz die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Das ist und war bisher auch immer mein Verständnis meines Mandates als Abgeordneter des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil