Frage an Hubertus Heil von Helmut G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
Ich bin 1954 geboren und habe mit 60 Jahren 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Ich war bisher nicht einen Tag ohne Arbeit.
Nach Ihren Beschlüssen , kann ich erst mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ich habe dann 50 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. In meinem Bekanntenkreis geht es etlichen genau so wie mir.
Warum kann ich nicht nach 45 Betragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen???
Mit freundlichen Grüssen
H. Göhmann
Sehr geehrter Herr Göhmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Regelaltersgrenze für Renten, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Persönlich kann ich Ihr Anliegen gut nachvollziehen. Wer lange Jahre hart arbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, möchte seine Rente ohne Abschläge beziehen und das steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zu.
Momentan haben wir kein anderes Modell zur Berechnung der Renten, was aber nicht heißt, dass das Thema in der SPD nicht diskutiert wird. Bisher richtet sich die Regelaltersgrenze von 65 Jahren für eine Rente ohne Abschläge nicht nach der Zahl der Versicherungsjahre, sondern wurde mit Hinblick auf die Rentenlaufzeit festgelegt. Ein abschlagsfreier Rentenzugang für langjährig Versicherte, der unabhängig von einer bestimmten Altersgrenze erfolgen könnte, wäre nach Ansicht vieler Experten sozialpolitisch sogar problematisch.
Ihre Anregungen werde ich jedoch gerne in die Diskussionen und meine parlamentarische Arbeit mit aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil