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Hubertus Heil
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Frage von Theo S. •

Frage an Hubertus Heil von Theo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heil,

laut Presseberichten haben Sie zum Verhalten von Ulla Schmidt in der sogenannten Dienstwagenaffäre gesagt: "Wir lassen nicht zu, dass das in ein komisches Licht gerückt wird."

Daher meine Fragen:
Auch wenn Frau Schmidt sich an geltendes Recht gehalten hat, halten Sie es für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern, wenn sie für zwei Dienstfahrten (eine davon zum Bürgermeister ihres Urlaubsortes, die andere zu einem Vortrag ca 8 km von ihrem Urlaubsort entfernt) ihren Dienstwagen mit Fahrer für 2 Wochen nach Spanien kommen lässt?
Können Sie verstehen, dass bei einem Normalbürger Verständnislosigkeit über ein derart unsensibles Verhalten herrscht?
Wird sich das Ritual, welches wir schon oft erlebt haben - zuerst keine Einsicht, dann Beschwichtigungsversuche und Zahlungen und letztlich dann doch Rücktritt aufgrund der Medienkampagne - wiederholen?

Mit freundlichen Grüßen
Theo Staars

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Staars,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf angeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Für die Benutzung von Dienstwagen für Bundesminister gibt es gesetzliche Bestimmungen. Im Rahmen von Ermessungsgrenzen steht ihnen der Wagen mitsamt sicherheitsüberprüftem Fahrer für dienstliche wie für private Fahrten zur Verfügung. Private Fahrten werden genauestens aufgezeichnet und auch privat abgerechnet.

Der Bundesrechnungshof hat– wie von Ulla Schmidt selbst vorgeschlagen – diese Angelegenheit zügig aufgeklärt. Frau Schmidt hat sich an Recht und Gesetz gehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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