Hallo Herr Bauer, Im Wahlprogramm der MLPD steht: „ Wer Parlamentssitze […] hat, ist verpflichtet, jeden Cent daraus zu spenden […]“. Wie werden MLPD-Abgeordnete entlohnt?
Hallo Frau Gassert,
vielen Dank für diese Frage, die mir ermöglicht ein Alleinstellungsmerkmal unerer "Internationalistischen Liste/MLPD" zu besprechen!
Etwas ausführlicher ist die "Entlohnungsfrage" für unsere Parlamentsmitglieder in den Kandidatengrundsätzen besprochen (https://www.inter-buendnis.de/kandidatengrundsaetze/). Dort heißt es u.a.:
"Wir arbeiten uneigennützig, werden keinerlei persönliche Privilegien im Wahlkampf oder für die Parlamentsarbeit und keinerlei finanzielle Zuwendungen daraus annehmen. Sollte eine professionelle Tätigkeit notwendig sein, entscheidet das Bündnis über die Höhe der Zuwendungen."
Die Kandidat*innen, die sich zur MLPD bekennen, haben dazu noch die MLPD-Kandidatengrundsätze zu beachten, nach denen die Höhe etwas konkreter festgelegt ist: "Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit wird die Partei einen Lebensunterhalt absichern, der maximal einem durchschnittlichen Facharbeiterlohn entspricht."
Jeder Euro darüber hinaus ermöglicht einen materiellen Anreiz für solche Tätigkeit. Das kennen wir doch hinlänglich von den bürgerlichen Parteien: Die Parlamentsarbeit ist dann nicht mehr "Dienst am Volk", sondern Quelle für persönliche Bereicherung.
Während Kommunisten von Antikommunisten gerne Raffgier und totale Unterdrückung unterstellt wird, ist die Durchsetzung kommunistischer Grundsätze gegen jede persönliche Bereicherung ausgerichtet. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass nur Menschen, die es sich vom persönlichen Vermögen her leisten können, solche ehrenamtliche Tätigkeiten, wie Parlamentsarbeit ausführen. Deswegen muss der Lebensunterhalt eines bzw. einer jeden in einem Parlament abgesichert werden! Aber halt der echte "Lebensunterhalt", nicht die Anhäufung von Vermögen!
Darüberhinaus entstehende Auslagen für die Durchführung des Mandat müssen alle ersetzt werden. Jeder Einsatz für das Volk muss finanziell möglich sein. Die Kontrolle solcher Ausgaben darf nicht als Einmischung in Privatsphäre verurteilt werden, sondern hilft dem Mandatsträger, die Grundsätzen wirklich zu leben.
Wie finden Sie das? Über die unten angegebenen Links oder direkt über die MLPD Esslingen (info@mlpd-esslingen-tacheles.de) könnten Sie mir eine Rückmeldung schicken. Vielleicht findet sich ja auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zu dem Thema oder weiteren Fragen?
Herzliche Grüße
Hubert Bauer