Frage von Regina B. • 10.02.2009
Antwort ausstehend von Horst Posdorf CDU
(...) Deswegen ist es ganz selbstverständlich, dass ein natürliches Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz geistigen Eigentums eines individuellen Erfinders und der Gesellschaft, die an dieser geistigen Leistung zu Recht teilhaben soll, besteht. Der Gesetzgeber bemüht sich hier stets um einen Ausgleich der auseinanderstrebenden Interessen. (...)