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Horst Frehe
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Frage von Helmut Z. •

Frage an Horst Frehe von Helmut Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Lieber Horst,

in den siebziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts wurden linke Lehrerinnen und Lehrer mit Berufsverbot belegt. Die damalige Praxis ist durch den Europäischen Gerichtshof am Beispiel Niedersachsens verurteilt worden. Daraufhin wurden alle Betroffenen in Niedersachsen wieder eingestellt. In Bremen ist das nur teilweise passiert. Hier bekommt eine Kollegin, die vor ihrem Berufsverbot sechs Jahre lang in der Schule gearbeitet hat, die Auskunft, dass sie damals aus eigenem Verschulden aus dem Dienst entlassen wurde. Die Kollegin arbeitet nach ihrem Berufsverbot seit 25 Jahren mit hohem Engagement allerdings zu schlechteren Bedingungen im Schuldienst. Diese Auskunft wurde von Performa (Grün geführtes Ressort) und Bildung erteilt. Meine Frage lautet: Warum rechtfertigt der Senat die damalige Praxis der Berufsverbote? Was tust Du, um Menschen, die damals von diesen obrigkeitsstaatlichen Umgehensweisen betroffen waren, zumindest moralisch endlich zu rehabilitieren?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Helmut,

es geht aus Deiner Frage nicht hervor, worin die "schlechteren Bedingungen" bestehen. Geht es um die Verbeamtung und arbeitet sie bereits als angestellte Lehrerin im Schuldienst oder arbeitet sie über freie Dienstverträge oder über einen anderen Träger oder andere Vertragskonstellationen in diesem Bereich? Im ersten Fall wäre sie eine Beschäftigte im öffentlichen Dienst und die Gründe der Ablehnung der Verbeamtung müssen überprüft werden. Im zweiten Fall geht es um das Bewerbungsverfahren für eine reguläre Lehrerinnenstelle.

Ich habe die Praxis der Berufsverbote schon damals für verfassungswidrig und politisch falsch gehalten. Insbesondere nach so langer Zeit und nach einem mehrjährigen Einsatz im Bildungsbereich gibt es für mich keine Rechtfertigung, aus solchen Gründen eine Schlechterstellung zu rechtfertigen oder eine Einstellung als Lehrerin zu verweigern. Wenn es nicht andere Gründe gibt, die den beruflichen Status begründen oder einer Einstellung entgegenstehen, erwarte ich, dass die Kollegin bei einer Verbeamtung die gleichen Chancen hat wie andere Bewerberinnen und Bewerber und im Falle eines Bewerbungsverfahrens wie andere Bewerberinnen und Bewerber in die Auswahl einbezogen wird - mit dem Vorteil einer langjährigen einschlägigen Berufspraxis.

Ich bin gern bereit, mich der Angelegenheit anzunehmen.

Herzliche Grüße

Horst