Frage an Horst Becker von Christoph S. bezüglich Finanzen
Zur Frage zunächst folgende Vorbemerkung:
Mit großer Überraschung und Bestürzung habe ich erfahren, dass zwar die Beamten bis zum gehobenen Dienst eine Erhöhung der Besoldung verdient haben, nicht aber Richter, wie etwa ich.
Andere Staatsbedienstete bekommen wenigstens so viel mehr, dass ihr reales Einkommen voraussichtlich gleich bleibt, ich hingegen muss – wieder einmal – eine reale Kürzung meines Einkommens hinnehmen.
Vermutlich meinen Sie, dass könne man den Richtern zumuten, weil die ja ein so hohes Einkommen haben. Bitte bedenken Sie, dass meine Bezüge wahrlich nicht so hoch sind, dass ich bisher einen Teil zur Vermögensbildung zur Seite legen konnte. Um es ganz deutlich zu sagen: Unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung muss ich letztlich meinen Lebensstandart einschränken.
Ich halte diese Ungleichbehandlung für eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsrechts gem. Art. 3 I Grundgesetz.
Zwei Fragen:
Warum meinen Sie, dass es gerechtfertigt ist, Beamten bis zum gehobenen Dienst eine Erhöhung zu geben, Beamten des höheren Dienstes aber nicht, statt allen eine – wenn auch wegen der schwierigen Finanzlage geringfügigere – Erhöhung zu geben?
Glauben, dass die benachteiligten Beamten und Richter der Rot-Grünen-Regierung diesen unerträglichen Schlag ins Gesicht jedenfalls bei den nächsten zwei oder drei Wahlen vergessen oder verzeihen werden?