Frage an Horst Arnold von Rainer R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Arnold,
da Sie als evtl. gewählter MdL sicher mit Rechtsfragen befasst sein würden, würde mich Ihre Antwort zu folgender Frage interessieren:
Halten Sie das geltende Recht für richtig, dass ein der Fahrerflucht beschuldigter Fahrzeughalter die Aussage auch dann verweigern darf, wenn er behauptet, keine Straftat begangen zu haben, also nicht selbst gefahren zu sein? - Würden Sie dies auch als Landtagsabgeordneter vertreten oder könnten Sie dafür eintreten, dass solche Fahrzeughalter im behaupteten Unschuldsfall als Zeuge nicht schweigen dürften sondern zur Aufklärung beitragen müssten (wer hat das Auto gefahren)?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Rohm
Sehr geehrter Herr Rohm!
Ihre Frage ist nahezu deckungsgleich mit der Frage von Herrn Kohlruss vom 02.09.08. Mit entsprechendem Respekt Ihnen gegenüber. erlaube ich mir zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortige Antwort zu verweisen.
Bezüglich der Gesetzgebungskompetenz liegt diese in Sachen Straf- und Strafprozeßrecht ausschließlich beim Deutschen Bundestag, so dass der Bayerische Landtag beim besten Willen dabei nichts ausrichten kann. Ich persönlich hätte auch nicht den Willen, eine Änderung in der von Ihnen vorgebrachtenWeise zu initiieren und zu unterstützen, da sie schlichtweg verfassungswidrig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Arnold