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Horst Arnold
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Frage von Oliver W. •

Frage an Horst Arnold von Oliver W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Arnold,

bayerischen Sportschützen bzw. den Wiederladern unter ihnen, werden in Bayern nur begrenzte Erwerbsmengen auf ihren Erlaubnissen nach §27 SprengG eingetragen. Anders als z.B. in Baden-Württemberg, wo es keine Begrenzung gibt. Ich sehe diese bayerische Regelung als Mißtrauensvotum der Staatsregierung ggü. seinen Bürgern. Würden Sie Sich nach einer Wahl für eine Abschaffung der Mengenangaben einsetzen ?

Alle am 01.04.08 auch von bayerischen und auch von SPD-Abgeordneten mitgetragenen Gesetzesänderungen zum WaffG, sind in vielerlei Hinsicht verfassungsrechtlich mehr als bedenklich (Stichwort kalte Enteignung). Die geltende WaffG-Gebung stellt ein deutliches Zeichen des Staates für Mißtrauen und Angst vor seinen eigenen Bürgern dar und ist der inneren Sicherheit in keinster Weise zweckdienlich. Wenn Sie Ministerpräsident werden, würden Sie Sich in Berlin gegen die zunehmende und schleichende Entrechtung, Enteignung und Gängelung der Sport- und Traditionsschützen und der Jäger stark machen ?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weiß!
Als passives Mitglied der Feuerschützen Burgfarrnbach bin ich mit der von Ihnen angesprochenen Problematik durch Diskussionen zumindest teilweise vertraut.
Als Richter kenne ich das WaffG, die zuletzt durchgeführten Veränderungen waren teilweise sinnvoll ( z.B. Scheinwaffenproblematik) und notwendig, sorgten aber nicht gerade für die Transparenz zum erforderlichen Verständnis der Bevölkerung die Materie betreffend...
Mit der Begrenzung der Erwerbsmengen soll wohl eine gefährliche Vorats- und Lagerbildung verhindert werden, um Mißbrauch zu verhindern.

Soweit ich bislang Schützenbrüder und -Schwestern kennengelernt habe, bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass aufgrund des jeweiligen vitalen Vereinslebens die Strukturen innerhalb der Vereine im Bewußtsein der Brisanz des Themas so stabil und stark sind, um dort etwaige verdächtige oder zweifelhafte Vorgänge und Verhaltensweisen von Mitgliedern selbst zu erkennen, anzusprechen und zu regeln- schlimmstenfalls auch durch Einschaltung der Behörden.
Von daher erachte ich Bedenken, Schützenvereine könnten potenziellen Rechtsverletzern oder Schießwütigen als Refugium dienen für überzogen und unangebracht! Deshalb setze ich mich als Kandidat für eine Entbürokratisierung in diesem Bereich durch Lockerungen der Vorschriften im begründeten Einzelfall ein.

Durch meine berufliche Tätigkeit weiß ich, dass die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen staatlicherseits streng gehandhabt werden, dies erachte ich allerdings auch weiterhin für sehr wichtig!

Mit freundlichen Grüßen,
Horst Arnold

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