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Horst Arnold
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Frage von Thomas K. •

Frage an Horst Arnold von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Arnold,

ich muss leider auch nochmals auf das Thema "Aschaffenburg" zurückkommen. Zitat: "Wenn ich eine Straftat begangen hätte, würde ich auch dazu stehen..." Aha, aber wenn es jemand anderes mit Ihrem Fahrzeug war? Es scheint ja auf jeden Fall festzustehen - zumindest wenn man den Artikeln in der Tagespresse glauben darf - dass Ihr Fahrzeug in das Delikt verwickelt war. Und es konnte lediglich nicht ermittelt werden, wer das Fahrzeug gefahren hat.

Sind Sie der Meinung, dass Sie in diesem Fall alles notwendige zu einer umfassenden Klärung der Angelegenheit beigetragen haben?

Ich halte diese Frage für essentiell, denn an einen Politiker, den ich schließlich als meinen Vertreter ins Parlament schicke, lege ich schon andere Maßstäbe an, als an den Otto Normalbürger.

Mit freundlichem Gruß,

Thomas Kohlruss

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kohlruss!

Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem die in der Strafprozeßordnung verfassten Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern einen aktiven Beitrag zu unserer Rechtskultur leisten. Bei Ordnungswidrigkeiten wie bei Straftaten muß die Polizei jeder beschuldigten oder betroffenen Person eröffnen , was ihr zur Last liegt und darüber belehren, dass sie keine Angaben zum Vorwurf machen braucht. Dies gilt ebenfalls für die Staatsanwaltschaft und später auch in der Hauptverhandlung für das entscheidende Gericht.

Die Wahrnehmung dieser Rechte werden von den Beteiligten respektiert und stellen mit nichten eine Behinderung von Ermittlungen dar.

In meinem Fall habe ich der Polizei von Anfang an nach erfolgter Belehrung am 20.12.07 zutreffenderweise gesagt, dass ich von einem Unfall nichts weiß. Mein Auto wurde überprüft, weitere Ermittlungen unabhängig von der Staatsanwaltschaft im folgenden mit dem bekannten späten Ergebnis durchgeführt. Ein laufendes Ermittlungsverfahren fällt in den Bereich des Datenschutzes, dass Details hierüber vor Abschluß des Verfahrens in breiter Öffentlichkeit diskutiert werden und sich tendenziös subjektive Einschätzungen diesbezüglich verfestigen, nehme ich bedauernd zur Kenntnis.Dies war der Grund, dass ich am 21.04. 08 der Presse gegenüber keine weitern Angaben zum laufenden Verfahren machte.Die Öffentlichkeit war bis zum Abschluß des Verfahrens besser informiert als ich selbst. Von der Einstellung des Verfahrens erfuhr ich durch einen Telefonanruf der Presse. Akteneinsicht wurde meinem Rechtsanwalt erst nach der Einstellung gewährt, eine Äußerung seinerseits zum Ermittlungsergebnis vor der Einstellungsverfügung war demzufolge ebenfalls nicht möglich. Meine Überzeugungen werden auf der Basis von Tatsachen gebildet, nicht motiviert durch Mutmaßungen und Spekulationen.Insoweit steht die Verwicklung meines Fahrzeuges in den Unfall nicht fest, sie fand nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Arnold

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