Frage an Horst Arnold von Tomas W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Arnold,
ich möchte mich heute mit folgender Fragestellung an Sie als verbrauchspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion wenden:
Wie aus verschiedenen Medien zu entnehmen war, hat der Bundestag letzte Woche ein neues Meldegesetz verabschiedet. Darin ist angeblich in § 44 die Möglichkeit enthalten, dass Firmen der Privatwirtschaft Auskunft über gespeichterte Daten enthalten können. Eine Zustimmung des Bürgers ist hierzu nicht notwendig.
Weiterhin können Privatfirmen schon vorhandene Bestandsdaten abgleichen. Das Meldeamt gibt den Firmen Auskunft über die neue Adresse, gegebenenfalls frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Einzugs- und Auszugsdatum.
Ein Widerspruch zur Datenübermittlung greift hier nicht.
Mich würde interessieren:
- Warum wurde entgegen dem Ursprungsentwurf (der eine konkrete Zustimmung zur Datenübermittlung vorsah) die Opt-Out-Variante gewählt, wo der Bürger konkret die Übermittlung untersagen muss?
- Wie kann ich die Weitergabe meiner Daten auch zum "Bestandsdaten-Abgleich" widersprechen, oder ist dies im verabschiedeten Gesetz nicht vorgesehen?
- Wie beurteilen Sie diesen Gesamtumstand als verbrauchspolitischer Sprecher aus Sicht des Datenschutzes?
- Die Meldeämter dürfen für die Auskunft Gebühren erheben. Wie hoch sind diese oder unterscheiden sich diese von Bundesland zu Bundesland?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Tomas Wissel