Frage an Holger Heymann von Otto N. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zum derzeit geltendem Rauchverbot in der Gastronomie in Niedersachsen?
Was halten Sie davon, das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass bei Gastronomiebetrieben die Inhaberinnen und Inhaber selbst entscheiden können, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen und ihren Betrieb entsprechend zu deklarieren?
Guten Tag Herr Niemeyer,
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage komme, aber wie Sie sich vorstellen können, überhäufen sich die Termine zur Zeit.
Ich selber bin leidenschaftlicher Zigarrenraucher und genieße es nach Feierabend oder bei Festivitäten zu rauchen. Dahingehend bitte ich Sie, meine Antwort als rein persönlich zu betrachten.
Ich kann es verstehen, dass in Gastronomiebetrieben, wo Speisen gereicht werden, nicht geraucht werden sollte. Das hat selbst mich mich als Raucher bereits immer gestört.
Gaststättenbetreibern, die keine Möglichkeit einer Abtrennung haben, sollte es meines Erachtens jedoch selbst überlassen bleiben, ob sie ihr Lokal als Raucherbereich oder Nichtraucherbereich anbieten. Dadurch hätte ja der Nichtraucher selbst die Wahl, welches Lokal er betreten möchte.
Herzliche Grüße
Ihr
Holger Heymann