Frage an Holger Heymann von Wilko M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Abend MdL Holger Heymann,
In Niedersachsen gibt es derzeit noch kein Transparenzgesetz oder Informationsfreiheitsgesetz, wenngleich im Koalitionsvertrag der Landesregierung zumindest das Transparenzgesetz bereits festgeschrieben steht. Andere Bundesländer in denen die SPD in Regierungsbeteiligung (Thüringen) steht oder den Ministerpräsidenten (Hamburg) stellt haben bereits solche- oder ähnliche Gesetzgebungen verabschiedet. Auf Bundesebene kam der Vorstoß zum Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz ja auch aus den Reihen der SPD. Hauptaugenmerk eines Transparenzgesetzes ist die Verpflichtung der Verwaltungen zur unaufgeforderten und obligatorischen Veröffentlichung von Verwaltungsdaten im Internet, wie es in Hamburg bereits auf dem Open Data-Portal der Stadt Hamburg geschieht. Daraus entstehen für mich folgende Fragen:
1. Wird ein Transparenzgesetz, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, noch in dieser Legislatur eingeführt werden?
2. Falls ja, zu welchem Zeitpunkt wird der Gesetzentwurf dazu kommen (2018 im Frühjahr sind ja bereits Landtagswahlen)? Von der Opposition, genauer der FDP-Fraktion, gab es ja bereits im Jahr 2013 den Gesetzentwurf zur Regelung der Informationsfreiheit in Niedersachsen.
3. Wird sich die Gesetzgebung an offenen Standards (Open Data) orientieren?
4. Werden die Verwaltungsdaten in offenen- und freien Formaten der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden?
5. Wie sieht es mit einem Informationsfreiheitsgesetz aus?
Liebe Grüße nach Hannover,
Wilko Meyer
Lieber Wilko Meyer,
herzlichen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Ich bitte um Entschuldigung, dass es etwas gedauert hat. Ich möchte die Frage aber gerne beantworten.
Das Informationszugangsgesetz (IZG) ist ein wichtiges Vorhaben der rot-grünen Landesregierung. Eine transparente öffentliche Verwaltung stärkt nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern erschwert auch Manipulation und Korruption. Das Niedersächsische Justizministerium hat deshalb den Referentenentwurf eines Informationszugangsgesetzes erarbeitet. Darin wird den Bürgerinnen und Bürgern ein Anspruch auf Zugang zu den bei Verwaltungsbehörden und anderen öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen eingeräumt. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den übrigen Ressorts der Landesregierung. Diese Diskussion dauert an, weil beispielsweise Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in einen angemessenen Ausgleich mit dem Anspruch auf Informationszugang zu bringen sind. Die Landesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf ab Mitte 2016 der Öffentlichkeit vorzustellen und ihn zum Ende des zweiten Halbjahres in den Landtag einzubringen.
Selbstverständlich wird es dazu auch Anhörungen im Ausschuss geben.
Herzliche Grüße
Holger Heymann