Frage an Holger Ellerbrock von Rolf S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Ellerbrock,
bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter
Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen
sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft
treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf
diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.
Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?
Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen
diese Reform sprechen:
* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren
künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie
bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr
denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die
umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch
das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.
* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden,
wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele
Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden
sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite
der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei
17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht
vorgegeben.
* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist
die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und
Kommerzdruck zu nehmen.
* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele
Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der
Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche
Zwangsgebühr nicht einsehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Schöpe,
im Namen der FDP-Landtagsfraktion NRW und auch ganz persönlich danke ich Ihnen für Ihre Anfrage. Die von Ihnen aufgeworfenen kritischen Anmerkungen teile ich.
Ziel des nunmehr zur Abstimmung vorliegenden fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages solle es sein, durch ein neues, vereinfachtes Gebührensystem für mehr Gebührengerechtigkeit und damit für eine verstärkte Akzeptanz beim Gebührenzahler zu sorgen. Insofern ist die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einer geräteunabhängigen Gebühr grundsätzlich zu befürworten.
Durch das im Staatsvertragsentwurf abgebildete Beitragsmodell und dessen Ausgestaltung ergeben sich jedoch eine Vielzahl von Mehrbelastungen für die Beitragszahler – so die von Ihnen eingebrachten Beispiele, die uns ebenfalls vorliegen - und datenschutzrelevanten Problemkreisen. Ebenso ist aus Sicht der Liberalen das Problem der Medienkonvergenz, d.h. die Annäherung der verschiedenen Einzelmedien, nicht gelöst.
Auch Ihre Einschätzungen zum Thema Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie der Werbung- und Sponsoringproblematik teile ich. Die FDP-Landtagsfraktion spricht sich klar für den Erhalt des dualen Rundfunksystems und auch klar für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Allerdings darf die Finanzierungsgarantie nicht wettbewerbsverzerrend gegen die privaten Rundfunkanbieter – denen man eine qualitativ hochwertige Informationsberichterstattung auch gar nicht in Gänze absprechen möchte - wirken. Die Finanzierung durch Werbemaßnahmen und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nach wie vor Thema. Wir wollen einen hochwertigen und auf seine Kernaufgaben konzentrierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in Zukunft werbefrei ist und sich durch eine moderate personenbezogene Medienabgabe statt der gegenwärtigen GEZ-Gebühr finanziert. Auch und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind uns die Bereiche des Datenschutzes ein besonderes Anliegen, das wir zu keiner Zeit aus dem Auge verlieren. Dies haben wir mehrfach mit parlamentarischen und auch medialen Initiativen zum Ausdruck gebracht.
Die FDP hat sich immer für eine personenbezogene Medienabgabe als sinnvolle Alternative zum aktuellen geräteabhängigen Beitragsmodell ausgesprochen. Eine solche personenbezogene Medienabgabe wäre gerecht, wenn jeder Erwachsene, der über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, monatlich einen Rundfunkbeitrag zahlt und dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kostenlos nutzen kann, unabhängig von Ort und Empfangsgerät. Eine solche Flatrate führt gleichzeitig zu einer transparenten, nachvollziehbaren Lastenverteilung. Leider haben diese Aspekte in den vorliegenden Staatsvertragsentwurf keinen Eingang gefunden.
Unsere kritische Haltung gegenüber dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf haben wir durch eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen, Reden und Pressemeldungen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Da ich dieser eMail leider keine Anlagen hinzufügen kann, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider nur den Hinweis auf die auf unserer Homepage abrufbaren Materialien zu dieser Thematik geben. Sie finden diese vor allem unter: http://www.fdp-fraktion-nrw.de/webcom/show_themensammlung.php/_c-693/_nr-399/_lkm-745/i.html
Seien Sie versichert, dass wir die Thematik auch weiterhin kritisch beleuchten und begleiten werden. Der Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, die Angelegenheit aber auch nicht schlicht vertagt. Derzeit befindet sich der Staatsvertragsentwurf in der Beratung des zuständigen Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalens. Hier hat kürzlich eine Anhörung zu dem Thema stattgefunden, deren Ergebnisse derzeit noch ausgewertet werden. Insoweit werden wir hier auch weiterhin noch konstruktiv auf Veränderungen an den neuralgischen Punkten hinwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Ellerbrock