Frage an Hiltrud Lotze von Reiner H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Da mich die Frage der illegalen Zuwanderung beschäftigt, möchte ich wissen, warum die SPD
nichts unternimmt, um illegale Einreisen zu unterbinden und weshalb nicht einmal Gewalttäter und Gefährder abgeschoben werden.
Sehr geehrter Herr H.,
für Ihre Frage danke ich Ihnen und möchte Ihnen folgendes antworten. Bis zur Bundestagswahl befindet sich die SPD-Bundestagsfraktion in einer Koalition mit der CDU/CSU, die, die zahlenmäßig Fraktion in dieser Koalition ist. Das heißt, die SPD alleine kann generell nichts unternehmen, sondern nur in Abstimmung mit dem Koalitionspartner. Im Bereich Flüchtlinge und Migration haben wir einiges gemeinsam erreicht und konnten gleichzeitig die schwersten Fehler der Union verhindern.
Beispielsweise haben wir das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern im März 2016 verabschiedet: Nunmehr können ausländische Straftäter leichter ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Fall des tunesischen Attentäters Anis Amri zeigte tragisch, wie wichtig das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom Juni 2017 ist: Ausreisepflichtige sog. Gefährder können leichter in Abschiebehaft genommen werden, ebenso ist zur Überwachung der Einsatz einer elektronischen Fußfessel möglich. Die maximale Dauer des Abschiebegewahrsam haben wir von vier auf zehn Tage verlängert. Flankierend zum Gesetz haben wir noch einmal die Mittel für die freiwillige, geförderte Ausreise aufgestockt, denn sie sind nicht nur das mildere Mittel als eine Abschiebung, sondern auch zahlenmäßig relevanter (2016: 54.000 freiwillige, geförderte Ausreisen gegenüber 25.000 Abschiebungen).
Jeder Grenzübertritt eines Flüchtlings, der ohne gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommt, ist per gesetzlicher Definition illegal. Menschen die vor Krieg und Tod fliehen können jedoch nicht vor dem Konsulat warten, bis sie nach Wochen möglicherweise ein Visum bekommen. Die Illegalität wird dadurch aufgehoben, dass der Flüchtling in Deutschland gemäß der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, welches in diesem Fall Anwendung findet, einen Asylantrag stellt. Dann wird ein Ermittlungsverfahren, das wegen illegaler Einreise eingeleitet wurde, eingestellt. So ist es in der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 31, vereinbart:
Weiteres zu der Frage, wie die SPD mit diesen Themen umgehen wird, finden sie in unserem Regierungsprogramm www.spd.de/standpunkte/regierungsprogramm/
Mit freundlichen Grüßen
Hiltrud Lotze