Frage an Hiltrud Lotze von holger t. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lotze,
ich habe folgende Frage bitte:
werden die Einnahmen aus Nebenverdiensten mit den Bezügen (Diaten)
von Bundestagsabgeordneten verrechnet?
Besten Dank im voraus für eine zeitnahe Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Tretau
Sehr geehrter Herr Tretau,
vielen Dank für Ihre Frage zur Abgeordnetenentschädigung.
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages sein soll. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art sind grundsätzlich zugelassen. Die dabei erzielten Einnahmen müssen jedoch veröffentlicht werden. Diese können u.a. im Internet auf bundestag.de in den jeweiligen Abgeordnetenbiografien eingesehen werden. Anzeigepflichtige Einkünfte (mehr als 1 000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr) werden bei der Veröffentlichung einer der folgenden zehn Stufen zugeordnet:
‐ Stufe 1 (Einkünfte über 1 000 bis 3 500 Euro)
‐ Stufe 2 (Einkünfte bis 7 000 Euro)
‐ Stufe 3 (Einkünfte bis 15 000 Euro)
‐ Stufe 4 (Einkünfte bis 30 000 Euro)
‐ Stufe 5 (Einkünfte bis 50 000 Euro)
‐ Stufe 6 (Einkünfte bis 75 000 Euro)
‐ Stufe 7 (Einkünfte bis 100 000 Euro)
‐ Stufe 8 (Einkünfte bis 150 000 Euro)
‐ Stufe 9 (Einkünfte bis 250 000 Euro)
‐ Stufe 10 (Einkünfte über 250 000 Euro).
Laut abgeordntenwatch.de ( https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/nebeneinkuenfte2016 ) haben insbesondere Kolleginnen und Kollegen der CDU-CSU-Fraktion hohe Nebeneinkünfte. Allein in der CSU haben 48% der Abgeordneten entlohnte Tätigkeiten neben ihrem Bundestagsmandat. Da wundert es nicht, dass sich die Union als einzige Bundestagsfraktion einer vollständigen Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent widersetzt. Vielleicht wenden Sie sich diesbezüglich an einzelne Abgeordnete der Union mit der Frage, warum sie im Sinne der Transparenz nicht endlich dieser Änderung zustimmen. Ich selber habe übrigens keine Nebeneinkünfte und bin ausschließlich ehrenamtlich engagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Hiltrud Lotze