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Hiltrud Lotze
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Frage von Klaus-Peter G. •

Frage an Hiltrud Lotze von Klaus-Peter G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Lotze,

Als Neubürger im Landkreis Lüneburg erlauben Sie mir bitte zu fragen: Ist es im technologischen Zeitalter nicht ein Anachronismus, dass man auf einen Telefonanschluß durch die Dt.Telekom als Netztbetreiber mehr als 7 Wochen warten muß? Was unternimmt die Bundesregierung als Sachwalterin der Bundesnetzagentur, um diesen unglaublichen Mißstand zu beheben, der wahrlich kein Einzelfall sondern offensichtlich Methode ist?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Grund

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grund,

vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die zeitverzögerte Antwort. Ich bekomme auf den unterschiedlichsten Wegen viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Da ich jedes Anliegen einzeln bearbeite, kann es leider manchmal etwas länger dauern, auch wenn das natürlich nicht sein sollte. Ich hoffe, meine Informationen sind Ihnen trotzdem noch nützlich.

Ich habe mich in der Sache beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erkundigt. Zu Beschwerden im Zusammenhang mit Telefondiensten kommt es dort immer wieder. Diese Beschwerden werden von dem Verbraucherservice der von Ihnen angesprochenen Bundesnetzagentur bearbeitet. Damit soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet werden, sich anbieterunabhängig und kostenfrei bei Fragen aus dem Bereich Telekommunikation zu informieren. Durch die tägliche persönliche Kommunikation sowohl mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch mit der Branche erhält der Verbraucherservice Informationen über mögliche Entwicklungen des Telekommunikationsmarktes und kann somit frühzeitig unerwünschten Tendenzen entgegenwirken und sich für den Verbraucherschutz stark machen.

Gemäß §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) besteht ein Anspruch auf Versorgung mit einem Telekommunikationsanschluss und mit Telekommunikationsdiensten. Diese Grundversorgung umfasst den Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen. Über diesen Netzanschluss muss der Nutzer Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten haben. Zurzeit erbringt die Telekom Deutschland GmbH diese „Grundversorgungsleistungen“ in der Bundesrepublik auf freiwilliger Basis. Gegenüber anderen Anbietern besteht kein Anspruch auf Grundversorgung.

Eine konkrete Frist für die Bereitstellung des Telefonanschlusses ist im TKG dagegen nicht geregelt. Im Vertrag zwischen dem Telekommunikationsanbieter und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss lediglich die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung des Anschlusses genannt werden (§ 43a Abs. 1 Nr. 3 TKG). Kommt es zu Problemen bei der Bereitstellung des Telefonanschlusses, kann der Zugangsanspruch vor den ordentlichen Gerichten durchgesetzt werden. Darüber hinaus können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur beraten lassen oder sich gemäß § 47a TKG an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden.

Lieber Herr Grund, soviel erstmal zu den Fakten. Da ich nicht weiß, wie viel diese Ihnen in Ihren konkreten Fall weiterhelfen ist meine Bitte an Sie, sich gegebenenfalls für einen persönlichen Termin mit mir an mein Wahlkreisbüro zu wenden. Sie erreichen meine Mitarbeiter unter 04131-6069704 oder hiltrud.lotze.wk01@bundestag.de.

Ich hoffe, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Hiltrud Lotze