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Hiltrud Lotze
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Frage von Jan-Hauke A. •

Frage an Hiltrud Lotze von Jan-Hauke A.

Sehr geehrte Frau Lotze,

Sie haben dem Bundeswehreinsatz gegen den IS in Syrien zugestimmt.
Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien ist nicht kompatibel mit dem Völkerrecht. Nach dem Völkerrecht, das über dem EU-Recht steht, ist es nur erlaubt in einem Land aktiv zu werden, wenn es einen Beschluss des UN Sicherheitsrates gibt oder das Land um Hilfe bittet und damit an die Bundesregierung herantritt. Erfahrungen aus den Angriffskriegen des Nazi-Regimes haben zu der UN-Charta geführt und wurden von allen Staaten ratifiziert. Danach sollten diese Regeln immer und für jedes Land gelten, ohne Ausnahme von "westlichen Alleingängen".
Sie haben sich die Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht.
Könnten Sie mir hierzu auseinandersetzen, wie sie es für effektiv halten, eine asymmetrisch agierende Terrorgruppe mit Bomben zu bekämpfen? Der IS ist aktiv im fast gesamten nahen Osten, Nordafrika und Frankreich sowie Belgien. Wie sieht der Plan für den Einsatz aus, das Ziel? Gibt es eine Exit-Strategie?
Nach dem jahrelangen Einsatz in Afghanistan haben wir den Terror nicht besiegt, obwohl Bodentruppen über 10 Jahre aktiv waren. Die Taliban sind so stark wie nie. Was macht Sie optimistisch, dass es in Syrien anders laufen wird? Über welche Informationen verfügen Sie, dass sie einen weiteren militärischen Einsatz gegen den Terror für erfolgsversprechend halten?

mit freundlichen Grüßen

Jan-Hauke Alberts

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SPD

Sehr geehrter Herr Alberts,

für Ihre Frage zum Thema Einsatz deutscher Streitkräfte gegen den IS in Syrien bedanke ich mich und antworte Ihnen gerne.

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2015 nach ausführlicher Debatte mit großer Mehrheit dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, militärische Fähigkeiten im Kampf gegen den IS bereitzustellen. Dazu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers. Das Ziel dieses Mandates ist klar umrissen: Es geht darum, den IS zu bekämpfen, seine Rückzugsräume zu zerstören und zu verhindern, dass er weiterhin in vielen Ländern Angst und Schrecken verbreitet. Dieser Einsatz ist völkerrechtlich legitimiert. Deutschland unterstützt Frankreich, Belgien den Irak und andere Länder im Kampf gegen den IS auf Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung, wie es in Artikel 51 der VN-Charta zum Ausdruck gebracht wird.

Auch wenn uns die Entscheidung nicht leicht gefallen ist, haben wir uns nach intensiven Diskussionen dazu entschieden dem Mandat der Bundesregierung, über ein militärisches Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS, zuzustimmen. Dabei wissen wir, dass das Augenmerk des Mandates kein militärisches ist und nur als Teil des Gesamtengagements betrachtet werden kann.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es für den Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Lösung geben kann. Der politische Prozess steht für uns weiterhin im Vordergrund. Das militärische Handeln wird in diesen politischen Prozess eingebettet sein und bleiben. Hierfür setzt sich Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit ganzer Kraft ein. Mit Hilfe der Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten Staffan de Mistura soll eine politische Lösung erarbeitet werden. Die Terrororganisation ISIS kann und will in diesem politischen Prozess kein Verhandlungspartner sein. Aus diesem Grund haben wir uns im letzten Jahr dazu entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak durch militärische Ausbildung und Ausrüstung zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich sowohl als wichtig als auch sinnvoll erwiesen. Einige vom ISIS besetzte Gebiete im Nordirak konnten bereits zurückerobert werden und Menschen hatten die Möglichkeit, in ihre Heimat zurückzukehren.

Jedoch ist die humanitäre Lage in Syrien weiterhin katastrophal. 13,5 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Um Bleibeperspektiven zu schaffen, müssen die Lebensumstände der Menschen verbessert werden und der Zerfall staatlicher Strukturen aufgehalten werden. Hierfür hat das Auswertige Amt unter der Leitung von Außenminister Frank-Walter Steinmeier im Jahr 2016 fünf Millionen Euro bereitgestellt um die zivilen Katastrophenhelfer "White Helmets" zu unterstützen. Diese sollen zur akuten Linderung unmittelbarer Kriegsleiden beitragen, indem sie sich um medizinische Erstversorgung, Brandbekämpfung sowie Warn- und Meldesysteme für Luftangriffe kümmern.

Darüber hinaus ist Deutschland aktives Mitglied der "International Syria Support Group" (ISSG), welche zum Ziel hat den Rahmen und Impulse für einen innersyrischen Verhandlungsprozess zu geben. Durch die Unterstützung der ISSG konnte die humanitäre Lage in Syrien deutlich verbessert werden, sie bleibt jedoch weiterhin unzureichend. Seit dem Jahr 2012 unterstütze die Bundesregierung Syrien und seine Nachbarländer mit 1,73 Mrd. Euro. Davon kamen 825,4 Millionen Euro an humanitärer Hilfe aus dem Haushalt des SPD-geführten Auswärtigen Amts.

Nur durch einen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben des IS einzudämmen und damit künftig Terroranschläge zu verhindern oder zumindest zu erschweren.

Nachfolgend zur Plenardebatte habe ich eine persönliche Erklärung zu diesem Thema abgegeben. Diese ist unter folgendem Link verfügbar: http://hiltrud-lotze.de/aktuell/meldungen/2015/473691.php?y=&m=12&tid=&page=1

Mit freundlichen Grüßen

Hiltrud Lotze