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Frage von Mario E. •

Frage an Hiltrud Lotze von Mario E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lotze!

Ich beziehe mich auf einen Fernsehbericht aus der vergangenen Woche, in dem in einem Nebensatz erwähnt wurde, daß die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und anderen Asylbewerbern in Deutschland voll durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger finanziert wird.
Dies würde doch nichts anderes bedeuten, als daß die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten somit, ´mal wieder, 100% der Lasten zu tragen hätten. (der Arbeitgebenanteil ist ja bekanntlich gedeckelt)

Ist diese Information korrekt?

Und, wenn ja, wie rechtfertigen Sie, daß diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe wieder einmal nur uns "Pflichtversicherten" aufgebürdet wird, während diejenigen, die es sich wahrlich leisten könnten, sich über ihre Privatversicherungen aus der Verantwortung stehlen dürfen?

Und, sind hier Änderungen geplant (z.B. ein zusätzlicher Bundeszuschuß)?

Und, nicht zuletzt, halten sie dieses Verfahren für verfassungsgemäß?

Mit freundlichen Grüßen

Mario Erdmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Erdmann,

vielen Dank für Ihre Frage zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern wird nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Das ist Sache von Ländern und Kommunen und wird im Asylverfahrensgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Alle Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, sind verpflichtet, bis zu drei Monate in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§ 47 AsylVG) und sich dort einer ärztlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu unterziehen (§ 62 AsylVG). Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.
Außerdem stellt die zuständige Behörde die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher (§ 4 AsylbLG)

Eine Entlastung der Länder und der Kommunen ist in der Tat verabredet worden. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu:

Der Bund erklärt sich bereit, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahre 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfange fortbesteht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die hälftige Refinanzierung der vom Bund jeweils zur Verfügung gestellten Beträge wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder übernommen.
Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung, bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

Asylbewerber müssen heute jede Behandlung erst bei der Sozialbehörde beantragen, bevor sie zum Arzt gehen können. Ich halte das Modell, das in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen praktiziert wird, für sinnvoller. Dort erhalten die Asylbewerber Gesundheitskarten mit denen sie direkt zum Arzt gehen können. Ob dieses „Bremer Modell“ auch in Flächenländern wie Niedersachsen seinen Weg finden wird, bleibt der weiteren Diskussion vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hiltrud Lotze, MdB