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Frage von Anton S. •

Frage an Hiltrud Lotze von Anton S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Guten Tag Frau Lotze,

ich mache gerade eine Ausbildung zum Agrarwirtschaftlich technischen Assistenten in Lüneburg. Wir haben in der Berufsschule Religionsunterricht. Auf die Frage warum wir bei einem schon recht gefüllten Stundenplan Religionsunterricht haben, wurde mir von meiner Klassenlehrerin gesagt, dass ein Vertrag mit der Landeskirche besteht und sobald Religionslehrer verfügbar sind diese auch unterrichten müssen. Daher ist meine Frage ob und in welcher Form so ein Vertrag zwischen Landeskirche und der Landesregierung besteht ? Und wie kann so ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn doch schon im Grundgesetz die Trennung von Kirche und Staat verankert ist ?

Vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüßen

Anton Schopf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schopf,

für Ihre Anfrage zum Thema Religionsunterricht in Berufsschulen bedanke ich mich und antworte Ihnen im Folgenden gerne.

Nach dem Grundgesetz liegt die Kulturhoheit in Sachen Bildungspolitik bei den Bundesländern und ist somit unabhängig von der Politik des Bundes. Die Regelungen zum Religionsunterricht in Niedersachsen wurden im Jahre 1955 durch den Loccumer Vertrag festgehalten. Dies ist ein umfassender Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der evangelischen Landeskirche welcher die gemeinsamen Angelegenheiten von Staat und Kirche klärt. Solch eine gesetzliche Regelung verletzt nicht die im Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche. Die geistige und institutionelle Eigenständigkeit bleibt hierbei unberührt. Nach unserer Verfassung ist der Staat für das Gemeinwohl seiner Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Diese Verantwortung liegt jedoch nicht alleine bei dem Staat sondern auch bei der Kirche. Daher ist es grundlegend für das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen sich gegenseitig zu akzeptieren und miteinander zu kooperieren. Der säkulare Charakter unserer Verfassung bedeutet nicht, dass das Religiöse komplett aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen werden muss. Darüber hinaus wird Religionsunterricht aus pädagogischer Sicht als sehr wertvoll angesehen. Er soll zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung beitragen und die wechselseitige Anerkennung von gegenüber anderen Religionen fördern.

Mit freundlichen Grüßen

Hiltrud Lotze