Frage an Hiltrud Lotze von Andreas R.
Sehr geehrte Frau Lotze,
Sie haben bei der Abstimmung zur Einführung einer Ausländermaut mit ja gestimmt. Dies, obwohl dieses Gesetz von allen Parteien außer der CSU für groben Unfug gehalten wird. Warum spielen Sie dabei mit, wenn ca. 77 Mio Deutsche, die nicht die CSU gewählt haben, nach der Herdprämie erneut für schlechte Vorhaben dieser Regionalpartei in die Pflicht genommen werden? Die große Koalition käme auch ohne CSU aus.
Koalitionsräson kann kein Grund sein, auch Abgeordnete der SPD, sogar der CDU, haben gegen die Maut gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rövekamp
Sehr geehrter Herr Rövekamp,
für Ihre Anfrage über "Abgeordnetenwatch" vielen Dank. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst heute darauf antworte.
Sie haben Recht, ich habe mit Ja gestimmt, als es um die Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen ging. Sie haben Recht, wenn Sie auf die Schlagseite der Debatten verweisen, die die CSU führte, als sie ihr großes Projekt für diese Legislatur aus der Taufe hob. Dass es sich bei dem nun verabschiedeten Gesetz eben nicht um eine „Ausländermaut“ handelt, ist vor allem den SPD-Fachkolleginnen und -kollegen im Verkehrsausschuss zu verdanken. Sie haben für eine europarechtskonforme Ausgestaltung des Antrags gesorgt. Außerdem wurde eine Evaluierung in zwei Jahren festgeschrieben. Hier werden wir prüfen, ob Bürokratie und Einnahmen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Auch der Datenschutz muss gewährleistet werden.
Dass einige Abgeordnete der Koalitionsfraktionen gegen das Gesetz gestimmt haben, ist ihr gutes Recht. Wir sind frei gewählte Abgeordnete.
Für mich ist jedoch Vertragstreue ein hohes Gut. Die „PKW-Maut“ wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU – und ja: der CSU (und ob es ohne die auch ginge, bitte ich Sie, die Mitglieder der Unionsfraktion anzusprechen) vereinbart. Deswegen setzen wir sie gemeinsam um. Dasselbe trifft nämlich auch für Vorhaben zu, die auf Bestreben der SPD in diesen Vertrag geschrieben wurden. Der Mindestlohn, die Möglichkeit nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren in Rente zu gehen und die Frauenquote seien hier beispielhaft genannt. Daher habe ich – wenn auch nicht aus Überzeugung in der Sache – dem Gesetzesantrag zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen,
Hiltrud Lotze