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Hiltrud Lotze
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Frage von Domian s. •

Frage an Hiltrud Lotze von Domian s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie kommt es, dass die SPD der Aushebelung des Informationsfreiheitsgesetzes durch das "Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes" im vergangenen Jahr (Juni) zustimmen konnte? Somit haben Sie aktiv, mit den anderen Fraktionen, ein Gesetz ausgehebelt, dass Ihre eigene Partei nach langem Kampf erst auf den Weg gebracht hat und dessen Aushebelung durch den Datenschutzbeauftragten massiv kritisiert worden war.
Zumal die Art und Weise des Vorgangs, in einer einminütigen Aktion im Zuge eines Omnibusgesetzes auch verfahrenstechnisch höchstgradig undemokratisch und intransparent ist und damit im Vorgehen des Hauses die Notwendigkeit dieses Gesetzes nur noch einmal bestätigt wird.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Am 15.11.2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Bundesrechnungshof (BRH) auch hinsichtlich seiner Prüfungstätigkeit dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt (IFG). Damit war klar, dass der Deutsche Bundestag die Transparenzpflicht des BRH konkretisieren musste, da die Pflichten unklar formuliert waren und das in der Vergangenheit zu Unsicherheiten geführt hatte.

Auch befürchteten der BRH und der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Bundestages, dass ohne gesetzliche Änderungen zukünftig Informationen zu nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren öffentlich werden. Das hätte die wichtige Arbeit des Bundesrechnungshofes behindert. Denn in der Praxis werden die allermeisten Mängel, die während der Prüfungen auftreten, direkt von der zuständigen Stelle beseitigt. Diese vertrauliche Zusammenarbeit wollten alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sichern. Ich finde es positiv, dass daraus ein fraktionsübergreifender Beschluss wurde, den alle Parteien mitgetragen haben.

Um keinen Präzedenzfall im IFG selbst zu schaffen, entschied man sich für eine Regelung in der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Mit einem interfraktionellen Änderungsantrag wurde das im parlamentarischen Verfahren befindliche Finanzausgleichsgesetz um einen Artikel ergänzt, um vor Ablauf der Wahlperiode Rechtssicherheit zu schaffen. Diese Vorgehensweise halte ich nicht für undemokratisch und intransparent. Die neuen Regelungen waren im Gesetzesentwurf eindeutig zu lesen und bereits vor der dritten Lesung wurde dies öffentlich besprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Hiltrud Lotze