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Hiltrud Lotze
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Frage von Hagen B. •

Frage an Hiltrud Lotze von Hagen B.

Sehr geehrte Frau Lotze,

Schade, dafür habe ich Ihnen meine Stimme eigentlich nicht gegeben, das sie
bei dieser Selbstbereicherung mitmachen.
Welchem durchschnittlich-verdienenden Arbeitnehmer können Sie glaubhaft
vermitteln, das das was sie vorher bekommen haben nicht ausreichend war?
Werde nicht mehr SPD wählen.

gez.
Hagen Bredthauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bredthauer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider ging es bei der erfolgten Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung nicht um die Frage, was als Entlohnung für die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten ausreiche, sondern was angemessen sei.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den Bundestagsabgeordneten, dass sie über die Höhe ihrer Diäten selbst entscheiden und hat das Parlament erneut aufgefordert, das Gesetz zur Abgeordnetenentschädigung aus dem Jahre 1977 umzusetzen.

Ich persönlich finde es mehr als problematisch, dieser Forderung gerecht zu werden und selber beurteilen zu müssen, was für meine Arbeit eine angemessene Entlohnung ist. Seit 1977 gibt es die Vorgabe, dass sich die Abgeordnetenentschädigung am ehesten an der von Bürgermeistern in mittelgroßen Städten und Gemeinden oder Richtern an obersten Gerichtshof orientieren soll. Die Jahresbezüge dieser Personengruppen wurden allerdings nie erreicht, da die Abgeordneten wiederholt auf die Erhöhung ihrer Entschädigung verzichtet haben. Somit wurde das Gesetz von 1977 nicht umgesetzt, was das Bundesverfassungsgericht bemängelt.

Nun hat eine unabhängige Expertenkommission jüngst erneut geprüft, an welcher Tätigkeit sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientieren soll. Das Ergebnis hat die Regelung von 1977 im Wesentlichen bestätigt: die Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten lässt sich mit der von Oberbürgermeistern, sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6) vergleichen. Ähnlich wie Richter, sind wir Bundestagsabgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Im Durchschnitt vertreten wir 250.000 Menschen aus unseren Wahlkreisen in Berlin und debattieren, erarbeiten und verabschieden Gesetze für 80 Millionen Bundesbürger. Zwischen der Richterbesoldung oder Bürgermeistern mittelgroßer Städte und der Abgeordnetenentschädigung besteht eine Differenz von derzeit ca. 830 Euro.

Ausschlaggebend für meine Zustimmung zu den Neuregelung war jedoch nicht die Anhebung der Diäten in zwei Schritten um diesen Betrag, sondern dass ab nächsten Jahr die Entschädigung an den Normallohnindex gekoppelt wird und mit der positiven oder negativen Einkommensentwicklung steigen oder fallen wird. Meiner Meinung nach ist das die einzige Möglichkeit, dem Generalverdacht der „Selbstbereicherung“ entgegenzutreten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre zukünftige Wahlentscheidung nicht alleine an der Frage der Abgeordnetenentschädigung festmachen, sondern z.B. an dem Thema Rente, dem Mindestlohn, Bildung oder gesundheitliche Versorgung. Vergleichen Sie dann jeweils die Positionen der anderen Parteien mit denen der Sozialdemokratie, bin ich sicher, dass Sie Ihre Wahl noch einmal zu Gunsten der SPD ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Hiltrud Lotze MdB