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Frage von Philipp Z. •

Frage an Herta Däubler-Gmelin von Philipp Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Professor Däubler-Gmelin,

ich wende mich hier eher an Ihre Stelle als Fachkraft im Bereich Justiz und Gesetz und da sie mit folgendem Thema als Justizministerin wohl öfters konfrontiert wurden:
In einem Forum zu PC-Spielen ist die Frage aufgekommen, warum es in unserem Land eigentlich eine Indizierung von Medien gibt. Genauer gesagt, warum Medien manchmal gekürzt werden müssen, um überhaupt ein "ab 18 Jahren" beziehungsweise "keine Jugendfreigabe" (gemäß JuSchG) zu erhalten. Es stellt sich die Frage, ob dies noch aus dem Jugendschutzgesetz herführt oder ob dies gesetzlich an anderer Stelle geregelt ist. Mir scheint, dass einige in einer Kürzung von Medien eine "Freigabe für Erwachsene" sehen, beziehungsweise im Umkehrschluss in einer Indizierung ein Verbot für Erwachsene. Wen soll also eine Indizierung explizit schützen und warum dürfen auf dem Index befindliche Medien nicht einmal an Erwachsene verkauft werden (der einzige Umweg ist ja der Import aus dem Ausland)?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Zeller

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