Frage an Herta Däubler-Gmelin von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Wir waren vor der Wende Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Rentenanwartschaften wurden nach dem geltenden Fremdrentengesetz festgestellt. Im Rentenreformgesetz (1989/1992) und im Staatsvertrag vom 18.Mai 1990 sind diese Anwartschaften niemals in Frage gestellt worden. Auch nicht im Rentenüberleitungsgesetz, denn dieses hatte zur Aufgabe die Bürger des Beitrittsgebietes in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen. Von Bundesbürgern mit DDR-Erwerbsbiografien war nicht die Rede. Das RÜG gilt ausschließlich für die Bürger des Beitrittsgebietes, die wir zu keinem Zeitpunkt waren. Die DRV Bund sendet uns nach fast 20 Jahren Rentenbescheide zu, in denen unsere Rentenanwartschaften geändert wurden. Wir werden rentenrechtlich zu Bürgern des Beitrittsgebietes erklärt, obwohl wir aus der Staatsbürgerschaft der DDR, urkundlich belegt,entlassen wurden.
Wir wenden uns an Abgeordnete mit der Bitte, diesen Zustand zukorrigieren. Es bedarf dazu keine Änderung von Gesetzen, sondern nur der Richtigstellung des Anwendungsbereiches.
Wir wissen, daß die Bundeskanzlerin noch in dieser Legislaturperiode durch die Wiedervereinigung entstandenes Unrecht beseitigen möchten. Würden Sie über ihre Parteispitze ihr dieses Unrecht vortragen?
Wir werden gegenüber unseren ehemaligen Berufskollegen erheblich benachteiligt, auch gegenüber den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und den Angehörigen bewaffneter Organe.
Welche Informationen haben Sie zu unserem Anliegen?
Können Sie uns Auskunft geben, welches Gesetz uns derartig diskriminiert?
Sind Sie bereit uns in dieser Angelegenheit zu unterstützen, zu weiteren Informationen stehe ich auch persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rottluff
Sehr geehrter Herr Rottluff,
Bezugnehmend auf ihre Mail können Sie Frau Däubler-Gmelin am Samstag, 04.10.2008 in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr im Wahlkreisbüro Tübingen unter der Rufnummer 07071-21152 anrufen oder per Mail herta.daeubler-gmelin.ma01@wk.bundestag.de erreichen.
Desweiteren können wir Ihnen mitteilen, daß Ihre Interessenvertretung Mitte September 08 ein Treffen/ Gespräch mit Herrn Ottmar Schreiner, Mitglied des Deutschen Bundestags hatte.
Für Rückfragen an Herrn Schreiner erreichen Sie ihn unter Tel. 030-22777340 oder ottmar.schreiner@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Svea Thies