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Herta Däubler-Gmelin
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Frage von Simone R. •

Frage an Herta Däubler-Gmelin von Simone R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin,
ich erlaube mir, an Sie als ehemalige Justizministerin folgende Frage zu stellen: Ich betreue einen behinderten Menschen, der auf Grund eines Vergehens vor Gericht gestellt und verurteilt wurde.
Die Revision wurde abgelehnt. Da der geistig Behinderte mit einem IQ von 67, verglichen mit einem 10-jährigen Kind, ohne Prüfung der Geschäftsfähigkeit vor Gericht gestellt wurde, beauftragte ich einen Anwalt mit der Erstellung einer Verfassungsbeschwerde. Nun das Ungeheuerliche: Dieser Anwalt versäumte die Frist zur Einreichung der Verf.beschw. Eine Einsetzung in den vorigen Stand wurde abgelehnt. Die Verf.-beschwerde wurde zurückgewiesen auf Grund der Fristversäumnis, die einzig und allein auf das Tun dieses Anwaltes zurückzuführen ist. Ich sah noch eine Möglichkeit durch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof, die aber nun verbaut sind, da die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
1. Ist das normal, dass für diesen Behinderte der Weg zum Eur.Gerichtshof durch die "Schlamperei" des Anwaltes für immer verwehrt bleibt?
2. Gibt es noch eine Möglichkeit für den Behinderten seine Rechte einzufordern oder muß er jetzt für die "Schlamperei" dieses Anwaltes büßen, einem Anwalt, dem man vertraute und in den man die ganze Hoffnung setzte? Die Anwaltskammer jedoch sieht mit dieser Fristversäumnis keine Pflichtverletzung. Die Konsequenzen für den Anwalt: keine

Ihre Antwort ist mir für diesen Menschen von großer Bedeutung.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort, die ich mit großem Interesse erwarte.

Simone Roedel

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