Frage an Herta Däubler-Gmelin von Ingrid H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Professor,
ich habe die Fragen von Herrn Sonntag und Herrn Dietrich gelesen, und ich kann Ihnen sagen, daß auch ich mich zu den Betroffenen zu zählen habe. Ich freue mich, daß Sie Herrn Sonntag eine Antwort zukommen lassen wollen.
Das angesprochene Problem ist aber von grundsätzlicher Art, daß es eigentlich eine öffentliche Antwort verdient.
Ich habe folgende Erfahrung gemacht: Wenn es tatsächlich einmal gelingt (was nicht ganz einfach ist), einen Politiker zu diesem Thema anzusprechen, stellt man zunächst fest, daß er davon nichts weiß. Er zeigt sich auch verwundert darüber, daß der Personenkreis, wie er von den o.g. beiden Fragestellern beschrieben ist, seitens der Rentenversicherer derart ins Abseits verschoben wird. Aber der Personenkreis ist zu klein, die Anfrage rutscht in das Schubfach "Nebensächlichkeiten".
Dabei ist klar: Es gibt kein durch die Legislative autorisiertes Gesetz, das einen (noch dazu vernichtenden) Eingriff in die Rentenanwartschaften der Bestandsübersiedler rechtfertigt. Auch nicht der vielzitierte §259a SGB VI. Der hat eine ganz andere Normadressatenschaft.
Sie werden sich darüber informieren können, daß hier wirklich Un - Recht praktiziert wird.
Wären Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß die mißbräuchliche Verwendung von RÜG - Vorschriften eingestellt und dem Willen des damaligen Gesetzgebers wieder Geltung verschafft wird?
Mit freundlichen Grüßen, I. Holdefleiß