Frage an Herta Däubler-Gmelin von Helfried D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Däubler- Gmelin,
was sagen Sie dazu, daß anerkannten Asylanten, denen bei ihrer Ankunft in der Bundesrepublik bestimmte Leistungen gesetzlich zustanden und ihnen auch schriftlich bescheinigt worden sind, diese Leistungen nachträglich gestrichen wurden, wodurch sie teilweise materiell erheblich schlechter gestellt sind, als wären sie in ihren Herkunftsgebieten geblieben?
So geschehen und vom Sozialministerium laufend praktiziert z.B. mit Übersiedlern aus der DDR, die vor dem Mauerfall in die Bundesrepublik gekommen sind und die gemäß §3 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz als Sowjetzonenflüchtlinge anerkannt wurden, teilweise bereits viele Jahre Bundesbürger waren, und denen Leistungen aus dem Fremdrentengesetz zustanden, durch Änderungen im SGB VI dies Leistungen nicht mehr erhalten und dadurch jetzt häufig schlechter gestellt sind als ihre Schwestern und Brüder, die in der DDR gewartet haben, bis sich die politischen Verhältnisse zum Besseren wenden.
Eine genaue Darstellung dieser Vorgänge, die vom Bundestag (12. Wahlperiode) nachweislich unbeabsichtigt beschlossen worden sind, würde diesen Rahmen sprengen, ich kann sie Ihnen aber gern auf anderem Wege zukommen lassen.
Sofern Sie diese Manipulation am Gesetzgeber für unakzeptabel halten, was wollen Sie tun, um diese Ungerechtigkeit an den Flüchtlingen, die außer ihrer sehr willkommenen Arbeitskraft oft nicht mehr mitbrachten als was sie bei sich trugen, zu beseitigen?
Mit freundlichen Grüßen
Helfried Dietrich