Frage an Hermann Rubbert von Werner S. bezüglich Recht
Hallo Herr Rubbert,
Wie stehen Sie, und auch ihre Partei, zum Thema säkularen Staat, bzw. Trennung von Staat und Religion bzw. Kirche. Auch und vor allen Dingen mit Bezug auf betreiben von gemeinnützigen/öffentlichen Einstellungen.
Ich höre zu dem Thema weder von AfD noch anderen Parteien viel.
Gruß und viel Erfolg am Sonntag,
Werner Stapela
Guten Tag, Herr Stapela,
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst heute antworten kann. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, dass wir als sehr junge Partei über dieses Thema noch nicht gesprochen haben. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass die AfD für ein strikte Trennung von Staat und Kirche in dem Sinne ist, dass die Kirche keinen größeren Einfluß auf Politik und Staat haben darf, als jede andere gesellschaftliche Gruppe, also zum Beispiel Gewerkschaften. Etwas anderes läßt unser Grundgesetz m E auch nicht zu.
Andererseits darf die Kirche meines Erachtens auch nicht benachteiligt werden. Wenn die Kirche gemeinnützige Einrichtungen betreibt, z.B. Kindergärten oder Krankenhäuser, so sollen diese auch gefördert werden, und zwar ebenso, wie wenn eine private nichtkirchliche Organisation diese Einrichtung betriebe, also zum Beispiel das Helios-Klinikum in Krefeld. Das müßte dann aber auch gelten, wenn eine muslemische Glaubensgemeinschaft sich entschließt, ein allgemein öffentlich zugängliches Krankenhaus zu betreiben, dass in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen worden ist.
In Kurzform: Keine Extrawurst für die Kirche durch den Staat und keine besonderen Rechte für die Kirche, aber auch keine Benachteiligung.
Ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Frage damit beantwortet ist. Ich antworte gerne ergänzend, wenn Sie einen ganz konkreten Sachverhalt im Auge haben, wobei ich immer in diesen Fragen das Grundgesetz als Maßstab anlegen würde.
Ich würde ich freuen, wenn Sie uns Ihre Stimme geben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Rubbert