Portrait von Hermann Otto Solms
Antwort von Hermann Otto Solms
FDP
• 17.09.2009

(...) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest soviel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf (Existenzminimum). Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Höhe des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums einzuschätzen, wobei dieses den im Sozialhilferecht festgelegten Mindestbedarf nicht unterschreiten darf. (...)

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Antwort von Hermann Otto Solms
FDP
• 05.03.2009

(...) Sie finden unsere Vorschläge und vieles mehr auf meiner Homepage unter http://www.hermann-otto-solms.de . Zu den von Ihnen angesprochen Einzelpunkten nur so viel: Wir sehen für Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale von 2% der Einkünfte, mindestens 200 Euro, höchstens 5.000 Euro vor. Steuerberatungskosten sollen selbstverständlich wieder abgesetzt werden können. (...)

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