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Frage von Ernst K. •

Frage an Hermann Otto Solms von Ernst K. bezüglich Finanzen

Zur Abgeltungssteuer:
Ein Kauf eines Wertpapiers erfolgt im Jan. 2009 zu 100 €.
Ein evt. Kursgewinn, z.B. bei einem Verkauf 30 Jahre später zu einem Kurs von 260 € , unterliegt der 25 % igen Abgeltungssteuer, also wären 40 € zu entrichten. Nehmen wir den realistischen Fall an , dass sich aufgrund der Inflation die Lebenshaltungskosten eines 4 Personen Arbeitnehmer -Haushaltes von Jan.2009 sich vom Index = 100 % bis Jan. 2039
mit einem Index 250% entwickeln.
Daraus folgt, dass der Staat Scheingewinne besteuern würde, die mit der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Bürgers nicht mehr in Einklang stehen. Nur 10 € wären in dem Beispiel echter Kaufkraftwertzuwachs.
Somit sollte nur darauf eine Steuer in Höhe von € 2,50 erhoben werden.
Müsste die ( "auf Ewigkeit" geplante) Abgeltungssteuer nicht so konzipiert sein, dass nur diejenigen Gewinne besteuert werden, bei denen der Kaufkraftverlust zunächst mal in Abzug kommt?
Das Problem wird sich sicher mit zunehmender Laufzeit des Gesetzes immer mehr aufdrängen.

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Antwort ausstehend von Hermann Otto Solms
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