Frage an Heribert Hirte von Helmut S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Hirte,
vielen Dank für die Informationen. Leider beantworten Sie meine Fragen nícht, die sich auf die Vorschläge Uwe Beckers beziehen und nicht darauf, was die Bundesregierung allgemein gegen Antisemitismus unternimmt.
Ich schränken die Frage ein, um es Ihnen zu erleichtern, nicht zu allgemein zu werden.
Herr Becker schlägt seit Jahren vor BDS zu verbieten.
1. Halten Sie diesen Vorschlag für umsetzbar im Einklang mit unseren Verfassungsprinzipien?
2. Wurde dieser Vorschlag oder dieses Ansinnen je im Bundestag oder im Rechtsausschuss behandelt - wenn ja mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht.
Ich bitte meine Fragen ernst zu nehmen und sich konkret auf diese zu beziehen.
MfG
Helmut Suttor
Sehr geehrter Herr Suttor,
Ihre Fragen hat Prof. Hirte an sich bereits in seiner ersten Mail angesprochen, daher darf ich Ihnen letztmalig erneut antworten.
Nach Art. 9 Abs. 2 GG sind Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten. Konkret ergibt sich diese Verbotsfeststellung aus § 3 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. VereinsG: „Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.“
Wie jedes Thema, kann sich der Deutsche Bundestag mit dem Verbot von Organisationen beschäftigen. Zuständige Verbotsbehörde ist für nur landesweit agierende Vereine und Teilvereine die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VereinsG; für bundesweit agierende Vereinigungen ist dies der Bundesminister des Innern gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VereinsG.
Dementsprechend hatte Prof. Hirte angesprochen, dass der Deutsche Bundestag - und hier entsprechend nach Zuständigkeit auch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - darüber hinaus gehende Schritte zur Eindämmung der Aktivitäten der BDS-Bewegung in Deutschland ergriffen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Prof. Dr. Heribert Hirte MdB