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Heribert Hirte
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Frage von Anton H. •

Frage an Heribert Hirte von Anton H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hirte,

die SCHUFA hat ja nun eine neue Möglichkeit entdeckt, mit der sie die Bürger durchleuchten wollen, zum Wohle der Wirtschaft natürlich.

Werden Sie solchen Bestrebungen der SCHUFA einen Riegel vorschieben?

Es wundert mich, warum die Abgeordneten nicht schon lange die Verbraucher vor den unseriösen Praktiken von Inkassofirmen schützen.
Es ist ja einerseits verständlich, dass sich die Wirtschaft eine Organisation schafft, die ihre Interessen ẃahrnimmt. Es muss sich aber alles im rechtlich sauberen Rahmen abspielen.

Aber werden die Interessen der Verbraucher ebenso geschützt? Inkassofirmen glauben zuweilen, sich im rechtsfreien Raum bewegen zu können, und machen zuweilen Forderungen geltend, die sie gar nicht geltend machen dürften und machen sogenannte "Gebühren" geltend, die sie auch nicht geltend machen dürften und bereichern sich so an den Ärmsten. Was macht der Bundestag und die Regierung dagegen?

Und wie werden die Verbraucher davon geschützt, dass Autokonzerne Abgaskriminalität begehen?

Und wie werden Verbraucher davor geschützt, dass sie durch die "Steuervermeidungspraktiken" (nach meiner Meinung kriminell. Nach Ihrer Meinung?) von z.B. DAX-Firmen mit Scheinfirmensitzen z.B. in Delaware ständig betrogen werden?

Was machen Sie, um Verbraucher wirklich nachhaltig zu schützen?

Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Huber,

das Modell der Schufa, das Sie wahrscheinlich meinen, ist das Angebot „CheckNow“. Dieses Angebot wird grundsätzlich durch die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) aus dem Jahr 2016 ermöglicht. Dabei können Verbraucher mit nach den Informationen der Schufa niedriger Bonität ihre Bonität verbessern, wenn sie der Schufa beziehungsweise einem Tochterunternehmen Zugriff auf Kontovorgänge gewähren.

Hierzu ist zunächst anzumerken, dass dieses Modell auf der ausdrücklichen Zustimmung der Kunden basierte. Problematisch war allerdings auch, dass mit Zustimmung per einfachem Klick die Daten über die Kontovorgänge auch für andere Zwecke als die Bonitätsprüfung für einen konkreten Fall verwendet werden konnten. Schließlich war bedenklich, dass das Tochterunternehmen der Schufa, das CheckNow anbietet, die Daten auch an die Muttergesellschaft weitergeben wollte.

Vor diesem Hintergrund stand dieses Modell unter kritischer, datenschutzrechtlicher Beobachtung insbesondere der bayerischen Landesdatenschutzbehörde und löste auch in der Öffentlichkeit einige Kritik hervor. CheckNow, das sich auch bisher nur in einer Testphase befand, wurde mittlerweile erheblich abgeschwächt. Mittlerweile muss der Kunde vor der Weitergabe erneut ausdrücklich zustimmen nachdem die Bonität geprüft wurde und diese wird auch nur weitergegeben, wenn sie sich verbessert.

Der Gesetzgeber wird das Vorgehen der Auskunfteien in diesem Punkt weiterhin beobachten und handeln, sollte ein gesetzgeberisches Handeln insbesondere zum Schutz der Verbraucher angezeigt sein. Diese Notwendigkeit sehe ich nach der Abschwächung des Modells und aufgrund der noch geringen Relevanz des Vorgehens aktuell als nicht gegeben an. Sie können sich allerdings sicher sein, dass der Verbraucherschutz ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion ist. Die CDU/CSU-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode beispielsweise die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre auch unbefristet für Verbraucher durchgesetzt, um Schuldnern bereits nach drei Jahren eine neue Chance zu gewähren. Daneben sind beispielsweise die „Button-Lösung“ für Kündigungen von Internetverträgen oder die Vermeidung einer überlangen Dauer von Verträgen zu nennen.

Hinsichtlich des Schutzes von Verbrauchern und Kleinanlegern im Rahmen der sog. „Dieselaffäre“ ist mir vor allem die Verbesserung der Möglichkeit von Sammelklaren ein wichtiges Anliegen. Namentlich zu nennen ist hier zunächst die Verbesserung des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). Hiermit haben wir uns auch im Rahmen der Verlängerung dieses Gesetzes in einer Anhörung im Rechtsausschuss.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNl9SZWNodC9hbmhvZXJ1bmdlbi9rYXBtdWctNzA0NDYw&mod=mod554370

und im Rahmen des Gesetzes über die weitere Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925322.pdf

ausgiebig befasst. In Bezug auf den Verbraucherschutz ist vor allem aber auch die zum 1. November 2018 in Kraft getretene Möglichkeit der Musterfeststellungsklage (§§ 606 ff. der Zivilprozessordnung – ZPO) zu nennen. Zu nennen ist schließlich die aktuelle Richtlinie der EU für eine europaweit einheitliche Sammelklage beziehungsweise Verbandsklage zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher.
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9573-2020-REV-1/de/pdf

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen „Steuervermeidungspraktiken“ möchte ich darauf hinweisen, dass es hierzu einer europäischen Lösung bedarf, um eine wirksame Antwort auf diese Fälle zu geben. Anzumerken ist aber auch, dass diese internationalen Fälle komplex sind und eine einfache Antwort darauf nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte