Frage an Heribert Hirte von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hirte,
es wird aktuell oft berichtet dass die Schufa jetzt Zugriff auf mein Konto und der Vergangenheit will.
Eine Organisation die mich komplett durchleuchtet aber im Gegenzug mir gegenüber verschweigt wie sie mein Score errechnet. Wenn die Schufa irgend einen Einkaufbewertet, bekomme ich nichts mehr. Kein Handy, kein Auto, nichts und ich weiß aber nicht wie die das Organisieren oder sonst irgendwas. Im Gegenzug bekomme ich keine Info wie das zustande kam.
Lasse ich meine Daten löschen habe ich wiederum auch das Problem der Bonität. Soweit ich weiß wäre das ein Verstoß gegen das Bankengeheimnis.
Wie wollen Sie, Herr Hirte & die Union, dies verhindern.
Freundliche Grüße
Michael Bennison
Sehr geehrter Herr Bennison,
das Modell der Schufa, das Sie wahrscheinlich meinen, ist das Angebot „CheckNow“. Dieses Angebot wird grundsätzlich durch die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) aus dem Jahr 2016 ermöglicht. Dabei können Verbraucher mit nach den Informationen der Schufa niedriger Bonität ihre Bonität verbessern, wenn sie der Schufa beziehungsweise einem Tochterunternehmen Zugriff auf Kontovorgänge gewähren.
Hierzu ist zunächst anzumerken, dass dieses Modell auf der ausdrücklichen Zustimmung der Kunden basierte. Problematisch war allerdings auch, dass mit Zustimmung per einfachem Klick die Daten über die Kontovorgänge auch für andere Zwecke als die Bonitätsprüfung für einen konkreten Fall verwendet werden konnten. Schließlich war bedenklich, dass das Tochterunternehmen der Schufa, das CheckNow anbietet, die Daten auch an die Muttergesellschaft weitergeben wollte.
Vor diesem Hintergrund stand dieses Modell unter kritischer, datenschutzrechtlicher Beobachtung insbesondere der bayerischen Landesdatenschutzbehörde und löste auch in der Öffentlichkeit einige Kritik hervor. CheckNow, das sich auch bisher nur in einer Testphase befand, wurde mittlerweile erheblich abgeschwächt. Mittlerweile muss der Kunde vor der Weitergabe erneut ausdrücklich zustimmen nachdem die Bonität geprüft wurde und diese wird auch nur weitergegeben, wenn sie sich verbessert.
Der Gesetzgeber wird das Vorgehen der Auskunfteien in diesem Punkt weiterhin beobachten und handeln, sollte ein gesetzgeberisches Handeln insbesondere zum Schutz der Verbraucher angezeigt sein. Diese Notwendigkeit sehe ich nach der Abschwächung des Modells und aufgrund der noch geringen Relevanz des Vorgehens aktuell als nicht gegeben an. Sie können sich allerdings sicher sein, dass der Verbraucherschutz ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion ist. Die CDU/CSU-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode beispielsweise die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre auch unbefristet für Verbraucher durchgesetzt, um Schuldnern bereits nach drei Jahren eine neue Chance zu gewähren. Daneben sind beispielsweise die „Button-Lösung“ für Kündigungen von Internetverträgen oder die Vermeidung einer überlangen Dauer von Verträgen zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hirte